So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Viele Arbeitnehmer haben eine Betriebsrente. Hierbei gibt es fünf verschiedene Durchführungswege.Wo liegen hierbei die Unterschiede ? Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und worauf man achten sollte, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Was ist eigentlich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ?

 

Was viele einfach als die "Betriebsrente" bezeichnen, ist etwas komplexer.  Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil des Lohnes bzw. Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einfließt. Dies nennt man Entgeltumwandlung.

Neben einer zusätzlichen Rente profitiert der Arbeitnehmer zusätzlich von Steuervorteilen in der Ansparphase.

Auch der Arbeitgeber profitiert: Zum einen ist eine bAV ein gutes Mittel, Mitarbeiter langjährig an das Unternehmen zu binden. Außerdem spart der Arbeitgeber oft auch Lohnkosten.

 

Wer kann alles eine bAV machen ?

 

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber auf eine Betriebsrente. Allerdings muss der Arbeitnehmer dies selbst finanzieren, der Arbeitgeber muss sich mit einem Zuschuss beteiligen. Berechtigte für eine bAV sind:

  • Mitarbeiter, die unbefristet beschäftigt sind
  • geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitmitarbeiter
  • Azubis
  • Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

 

Deinem Arbeitgeber stehen fünf verschiedene Wege offen, Dir eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Welche Form Dir angeboten wird, kann der Arbeitgeber alleine entscheiden. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. Direktversicherung
  2. Unterstützungskasse
  3. Pensionskasse
  4. Pensionsfonds
  5. Direktzusage/Pensionszusage

1. Die Direktversicherung

 

Bei einer Direktversicherung schliesst der Arbeitgeber im Prinzip eine Lebensversicherung auf den Namen seines Arbeitnehmers ab. Damit ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und schuldet dem Versicherungsunternehmen die Beiträge. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer und erhält die Versicherungsleistungen, beispielsweise die Rente. Die Aufwendungen für die Direktversicherung kann der Arbeitgeber voll als Betriebsausgabe ansetzen. Die Direktversicherung ist für am häufigsten genutzte Variante der betrieblichen  Altersvorsorge.

 

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2. Die Unterstützungskasse

 

Die Unterstützungskasse - kurz U-Kasse genannt, ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens, oft in der Rechtsform eines eigetragenen Vereins. Mehrer Unternehmen können auch eine Unterstützungskasse haben.

Der Arbeitgeber zahlt direkt an die Unterstützungskasse -entweder direkt von ihm oder durch Entgeltumwandlung. Die Ansprüche des Arbeitnehmers sind bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

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3. Die Pensionskasse

 

Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen und wird von mindestens einem, manchmal sogar mehreren Arbeitgebern getragen. Aufsichtsrechtlich werden Pensionskassen wie Versicherungsunternehmen behandelt. Arbeitnehmer bzw. ihre Hinterbliebenen erhalten von der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen, die von den Trägerunternehmen finanziert werden. Pensionskassen müssen ihr Geld konservativ anlegen; eine kontinuierliche und sicherere Rendite steht im Vordergrund.

 

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4. Der Pensionsfonds

 

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf zugesagte Leistungen einräumt.

Der Pensionsfonds ist dabei deutlich flexibler als die anderen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Der Pensionsfonds kann sein Vermögen deutlich offensiver am Aktienmarkt anlegen um damit eine höhere Rendite zu erzielen. Allerdings ist dabei auch das Risiko durch Kursschwankungen am Aktienmarkt größer.

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5. Direktzusage / Pensionszusage

 

Bei einer Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber direkt eine vereinbarte Leistung aus - beispielsweise eine monatliche Rente. Die Leistung finanziert der Arbeitgeber in der Regel selber - Entgeltumwandlung ist möglich. Diese Form der bAV belastet den Arbeitgeber mit einem hohen finanziellen Risiko, insbesondere dann, wenn er nur wenige Mitarbeiter hat und vorzeitige Versorgungsfälle auftreten.

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Steuern und Sozialabgaben in der betrieblichen Altersvorsorge

 

Da die Beiträge zur bAV grundsätzlich steuerfrei sind bzw. nicht steuerpflichtig erbracht werden, sind spätere Leistungen aus einer Direkt- bzw. Unterstützungskassenzusage voll steuerpflichtig. Gleiches gilt für die versicherungsförmigen Durchführungswege, wenn die Leistungen aus steuerfreies bzw. steuerlich geförderten stammen. Versteuert werden müssen die Leistungen dann mit dem persönlichen Steuersatz in voller Höhe. 

Was sich jetzt schlimm anhört, relativiert sich später etwas: Aufgrund der Einkommenssituation dürfte der persönliche Steuersatz im Alter niedriger liegen, als während der Erwerbszeit.

 

Vom Arbeitgeber finanzierte Aufwendungen für Direktzusagen und Unterstützungskassen gilt: Bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind diese beitragsfrei.

Bei Pensionsfonds, der Pensionskasse und der Direktversicherung gilt: Es werden bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) keine Sozialabgaben fällig - egal ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer diese über Entgeltumwandlung finanziert hat.

 

Sozialabgabenpflichtig in der Bezugsphase

 

Wichtig zu wissen: In der Bezugsphase der Leistungen aus der baV fallen bei allen fünf Durchführungswegen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Ausgenommen sind hier nur seit 2018 Leistungen aus Riesterrenten auf bAV-Basis. Mehr zu diesem Thema findet Ihr in diesem Blogbeitrag.