Die Riester-Rente beinhaltet einige Fallstricke. Denn nicht jeder, der die staatlich geförderte Rente abschliessen möchte, kann dies auch.
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Neben Selbstständigen, die nur über Umwege riestern können (hat der Ehepartner einen Riestervertrag, darf der andere Ehepartner ebenfalls einen Riester-Vertrag abschliessen und erhält die Förderung) , trifft dies auch auf Menschen zu, die einem Beruf (kammerfähige Berufe ) nachgehen, bei dem eine Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk vorgegeben ist. Dies trifft u.a. auf Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Notare zu.
Zwar keine Riester-Förderung, dennoch profitieren
Auch wenn der Staat nicht möchte, dass Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken von der staatlichen Förderung ( Zulagen und Steuervorteil ) profitieren, kann es für die Angehörigen dieser Berufsgruppen sich trotzdem lohnen, einen Riester-Vertrag abzuschliessen.
Riester-Fondssparpläne: Von der Abgeltungssteuer befreit
Je nach persönlicher Situation kann es dennoch lohnenswert sein, einen (ungeförderten) Riester-Fondssparplan abzuschliessen, denn diese sind - im Gegensatz zu "normalen" Fondssparplänen - von der Abgeltungssteuer befreit. Während ein geförderter Riester-Vertrag im Alter voll besteuert wird, wird ein umgeförderter Riester-Vertrag wie eine ganz normale Renten- bzw. Lebensversicherung behandelt: Hier wird bei Rentenbeginn nur der Ertragsanteil versteuert; allerdings muss der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden haben. Beispiel: Gehen Sie mit 65 in Rente, müssen Sie lediglich 18% der Auszahlung versteuern.
Fazit: Ein Riestervertrag kann sich auch ohne die staatliche Förderung rechnen, da Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungssteuer befreit sind und im Alter nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden.