Wenn es stürmt und blitzt: Diese Dinge sind sind bei Unwetter versichert

Regelmässig, wenn es an Deutschlands Himmel stürmt, blitzt und kracht, stellt sich die Frage: Wie sind die Schäden am eigenen Hab und Gut versichert? Dieser Beitrag liefert einen Überblick.

 

Unwetter in Deutschland: So sind Schäden versichert - Versicherungen Rüsselsheim - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Versicherungsmakler Groß-Gerau

Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau

Schäden am Gebäude 

Wir das eigene Gebäude durch Hochwasser oder Starkregen überflutet, sind die Schäden am Gebäude oft hoch. Allerdings greift hier die "normale" Wohngebäudeversicherung nicht: Hier wird eine Elementarschadenversicherung benötigt. Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein für die Wohngebäudeversicherung und wird nicht einzeln angeboten. Versichert sind beispielsweise die Kosten für die Trockenlegung oder Sanierung des Gebäudes sowie Reparaturen am und im Haus sowie Nebengebäuden ), z.B. die Garage oder der Geräteschuppen im Garten. 

Sollte das eigene Haus durch die Beschädigung nicht bewohnbar sein, werden auch die Kosten für eine alternative Unterkunft übernommen.

 

Schäden am Hausrat

 

Beim Hausrat gilt ähnliches wie beim Gebäude: Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung usw. sind nur über den Elementarschaden-Baustein der Hausratversicherung geschützt. Auch hier gilt: Der Baustein ist nicht einzeln abschliessbar und kann beim Abschluss des Hausratvertrages hinzugewählt werden.

 

Schäden am Auto

 

Wird Dein Auto durch Hochwasser, Starkregen oder eine Überschwemmung beschädigt, greift Deine Teilkasko-Versicherung. Auch wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, kann aufatmen: Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkasko inkludiert.

 

Welche Versicherungen greifen bei Sturm, Hagel und Blitz?

Schäden am Gebäude

Deckt der Sturm die Dachziegel eures Hauses ab und werden die Fassaden beschädigt, greift die Wohngebäudeversicherung. Aber Achtung: Wann ein Sturm ein Sturm ist, ist fest definiert: Und zwar ab Windstärke 8. Allerdings gibt es mittlerweile auch Anbieter, die auf diese Klausel verzichten.

 

Schäden am Hausrat

Unwetterschäden am Hausrat zahlt Eure Hausratversicherung, beispielsweise, wenn nach einem Blitzeinschlag Euer Fernseher nicht mehr funktioniert oder der Regen Euer Hab und Gut beschädigt.


Schäden am Auto

Wird Euer Auto durch Sturm, Hagel oder gar einen Blitzeinschlag beschädigt, übernimmt Eure Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten. Ist Euer Auto beschädigt worden, meldet dies am meisten mit aussagekräftigen Fotos Eurem Versicherer.

Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben, Lawine, Schneedruck

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Schäden an Gebäuden und Hausrat

Schäden durch Erdrutsch, Lawine usw. sind ebenfalls nur über den Elemtargefahrenbaustein der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgesichert.

 

Schäden am KFZ

Eine Teilkaskoversicherung greift in diesen Fällen leider nicht. Hierfür benötigt Ihr eine Vollkaskoversicherung.