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Wenn das Wasser nicht mehr abläuft: Rückstauschäden absichern

Auch wenn man nicht an einem Fluss, See oder Bach wohnt, kann man eines Tage im Keller eine unangenehme Überraschung vorfinden: Nach einem Starkregen schafft die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr und sucht sich seinen Weg: Und das ist in aller Regel der Hausanschluss der Kanalisation - und schon steht der Kellner voll ekliger Brühe. Was viele aber nicht wissen: In der Wohngebäude- und Hausratversicherung ist man nur gegen Leitungswasser versichert, aber nicht gegen sogenannten Rückstau...

Elementarschadenversicherung - Rückstau - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Versicherungsmakler Groß-Gerau

Ist die Kanalisation überlastet, landet das Wasser in der Regel im Keller. Die Folgen können drastisch sein: starke Verschmutzung durch Fäkalien, Gestank, zerstörte Möbel und ganz arg: Kaputte Heizungsanlagen und sonstige Haustechnik. Aber auch das Fundament des Hauses kann beschädigt werden. Auf jeden Fall stehen nach dem Rückstau teure Wiederherstellungsmaßnahmen an, um das Haus trocken zu bekommen und dafür zu sorgen, dass kein Schimmel entsteht.

Rückstauschäden sind allerdings kein Bestandteil der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Vielmehr muss, um gegen Rückstau abgesichert zu sein, der Zusatzbaustein "Elementarschaden" versichert sein.

 

Rückstau ist nicht gleich Rückstau

 

Unterschieden wird zwischen witterungsbedingten Rückstau, als Regen bzw. Starkregen und Rückstau aufgrund von ausufernden Gewässern.  


Dabei gilt es, auf das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen zu achten, den nicht jede der beiden Arten von Rückstau ist auch tatsächlich versichert. Oftmals wird in den Versicherungsbedingungen auch der Einbau einer sogenannten Rückstauklappe verlangt. Eine korrekt installierte Rückstauklappe verhindert, dass Abwasser in den Keller läuft.