zu Hause eingelagerte Reifen sind nicht zwangsläufig versichert...

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Kurz nach Ostern bzw. Ende Oktober wechseln viele Deutsche von Sommer- auf Winterräder bzw. umgekehrt. Nicht jeder hat seine Räder beim Händler eingelagert - viele haben die Räder im Keller oder der Garage liegen. Aber: Besteht dort überhaupt Versicherungsschutz ?

 

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Wer seine saisonal nicht benötigten Räder für den Rest des Jahres einlagert, sollte sich schlau machen, ob im Falle eines Diebstahls oder Beschädigung Versicherungsschutz besteht. Viele KFZ-Teilkasko-Versicherungen leisten nur, wenn die Fahrzeugteile fest mit dem Fahrzeug verbunden sind bzw. waren. Eine Lagerung im Keller oder der Garage führt oftmals zu einer Ablehnung des Schadens.

 

Nächster Ansprechpartner wäre die Hausratversicherung. Allerdings sind hier auch oftmals Fahrzeugteile ausgeschlossen - zumindest in älteren oder günstigeren Tarifen. Werden dann die Räder von der Lagerstelle gestohlen, gibt es keinen Ersatz. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Hausratversicherungen mit einem guten Leistungsspektrum schützen auch eingelagerte Räder in Garage oder Keller. Aber Achtung: Der Schutz gilt dann nur, wenn die Räder in einem Gebäude aufbewahrt werden; ein Carport gilt beispielsweise nicht als Gebäude.

Ebenso kann es sich lohnen, die KFZ-Teilkasko zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz für nicht mit dem Fahrzeug verbundene Ersatz- oder Anbauteile eingebunden werden kann.