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Welche Folgen eine Obliegenheitsverletzung haben kann

In den Bedingungen von Versicherungsverträgen ist oftmals von Obliegenheiten die Rede. Was aber sind Obliegenheiten und welche Rechte und Pflichten hat man diesbezüglich als Versicherungsnehmer ? Dies erkläre ich Euch in diesem Blogbeitrag.

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Der Versicherungsnehmer hat durch einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese Pflichten nennen sich Obliegenheiten und sind in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben. 

Obliegenheiten müssen beachtet werden, damit im Schadensfall die vollständige Leistung ausgezahlt wird. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an die Obliegenheiten, nennt man dies eine "Obliegenheitsverletzung". Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwischen Obliegenheiten VOR und WÄHREND der Vertragslaufzeit

 

Obliegenheiten vor Vertragsabschluss

 

Zu den Obliegenheiten vor Vertragsabschluss gehört beispielsweise die Anzeigepflicht. Dies bedeutet, dass der Kunde alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten muss. Dies sind bei eine Privaten Krankenversicherung beispielsweise die Fragen nach Vorerkrankungen und Behandlungen. 

Ändern sich die abgefragten Umstände, muss man dies dem Versicherer melden, da sonst die Gefahr besteht, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann.

Eine weitere vorvertragliche Obliegenheit ist, dass der Versicherungsnehmer keine Gefahrerhöhung vornehmen darf bzw. diese zu melden hat. Eine Gefahrerhöhung liegt dann vor, wenn der Eintritt eines Schadens durch diesen Umstand deutlich größer ist, als vorher.

Wird die Gefahrerhöhung bewusst nicht gemeldet, kann der Versicherer den vertrag fristlos kündigen und muss im Schadensfall nicht leisten.

Tritt die Gefahrerhöhung hingegen unbeabsichtigt ein und meldet diese nicht, handelt es sich um eine "nicht schuldhaft verletzte Obliegenheit". Der Vertrag kann in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Versicherer gekündigt werden.

 

Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit

 

Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit sind beispielsweise die pünktliche und regelmässige Beitragszahlung, die zügige und Anzeigepflicht des Versicherungsfalls und die Mitwirkungspflicht.

Wieviel Zeit der Kunde für die Anzeige des Schadens hat, regeln die Versicherungsbedingungen. Der Schaden sollte zeitnah dem Versicherer gemeldet werden. 

Unter der Mitwirkungspflicht versteht man, dass der Versicherungsnehmer die Feststellung der Schadenshöhe nicht behindern darf. Das bedeutet, dass beschädigte Gegenstände erst entsorgt werden dürfen, wenn der Versicherer das OK dazu gibt. Auch sollte die Schadenstelle erst verändert - also aufgeräumt werden, wenn der Versicherer dies genehmigt.

Auch hat der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht vergrößert: So muss der Versicherungskunde im Falle eines Wasserrohrbruchs den Haupthahn abstellen, um zu verhindern, dass weiter Wasser aus der beschädigten Leitung fließt.

 

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Obliegenheitsverletzung: Die Rechtsfolgen

 

Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung hängen unter anderem vom Verschuldungsgrad des Versicherungsnehmers ab; also ob und wie stark der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung zu verantworten hat.

 

Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten "einfach fahrlässig" , leistet der Versicherer. Dieser kann den Vertrag dann innerhalb eines Monats kündigen. Handelt der Versicherungsnehmer hingegen "grob fahrlässig", kann der Versicherer die Leistung verweigern.

 

Wurden die Obliegenheiten bewusst - also mit Absicht - missachtet, handelt es sich um eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung. Hat dies direkt einen Einfluss auf den Eintritt und die Größe des Schadens, muss der Versicherer nicht leisten. Gibt der Versicherungsnehmer absichtlich Falschinformationen an den Versicherer weiter, kann dieser den Vertrag anfechten und der Versicherungsnehmer muss unter Umständen erhaltene Versicherungsleistungen zurückzahlen.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker