Das passiert, wenn Du Deine Versicherungen nicht mehr zahlen kannst

Die Auswirkungen des Corona-Virus hinterlässt in der deutschen Wirtschaft tiefe Spuren: Geschlossene Geschäfte, Kurzarbeit, Kündigungen, Selbstständige ohne Einnahmen. Wer plötzlich mit viel weniger Einnahmen da steht, hat ein Problem: Die Fixkosten laufen weiter. Neben Miete, Leasingverträgen und Strom, Gas und Wasser gilt das natürlich auch für Versicherungsverträge. Natürlich bestehen diese Möglichkeiten auch fernab der Corona-Pandemie.

Was Du jetzt tun kannst, erfährst Du in diesem Beitrag.

 

Lebensversicherung Beitragsfreistellung - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Rüsselsheim Versicherungsmakler - Groß-Gerau Versicherungsmakler Versicherungsblog

So eine Situation hatten wir in Deutschland noch nie: Von heute auf morgen brechen vielen Leute die Einnahmen weg. Da die Fixkosten weiterlaufen, ein großes Problem, welches natürlich auch für Versicherungsverträge gilt.

In dieser Situation solltet Ihr auf Euren Versicherer zugehen und gemeinsam klären, wie man jetzt verfährt.

Die Lösungen, die ich hier vorstelle, sind recht allgemein gehalten und nicht für alle Versicherer gültig, weswegen man sich unbedingt mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindungsstellen setzen sollte.

 

1. Beginn- und Ablaufverlegung

  • im ersten Versicherungsjahr möglich
  • Beitragsrückstand muss bereits bestehen
  • Verlegung des Beginns um mehrere Monate möglich - abhängig von der Gesellschaft
  • Versicherungsschutz erst ab neuem Beginn

2. Beitragsstundung

 

  • mehrmonatige Stundung - Verlängerung und Verkürzung individuell möglich
  • nach Ablauf des Stundungszeitraums: Nachzahlung oder Ausgleich durch Vertragsanpassung (abhängig von Laufzeit des Vertrages und des der individuellen Vertragssituation )
  • Versicherungsschutz und Garantiewerte bleiben erhalten
  • keine erneute Risikoprüfung
  • Stundungsgebühr entfällt (je nach Anbieter)

3. Änderung der Zahlweise

 

  • Umstellung der Zahlweise beispielsweise von jährlich auf monatlich
  • auch interessant für Sachvertrage, insbesondere Gewerbe-Sachverträge aufgrund relativ hoher Beiträge
  • Versicherungsschutz bleibt erhalten
  • keine Kosten/Gebühren 

4. Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung 

 

  • Kunde zahlt während der Beitragsfreistellung keine Beiträge
  • Vertrag bleibt erhalten, Versicherungsschutz ausgesetzt
  • Altersvorsorgeveträge: Geringere Ablaufleistung
  • u.U. neue Gesundheitsprüfung (viele Versicherer verzichten darauf)
  • Nachzahlung der Beiträge möglich, aber nicht erforderlich

Je nach Anbieter können sich die angebotenen Möglichkeiten unterscheiden. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit den Versicherungsunternehmen Kontakt aufzunehmen und die Vorgehensweise zu besprechen.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker