Die Riesterrente hat es nicht leicht - Politik und Medien hauen - an manchen Punkten auch berechtigt - auf das Kind der rot-grünen Bundesregierung von 2002 ein. Viele Menschen fragen sich, ob es überhaupt noch Sinn macht, die Verträge weiter zu besparen und liebäugeln mit einer Kündigung. Hier erfahrt Ihr, wie Ihr Eure Verträge kündigen könnt und ob es überhaupt Sinn macht...
Kann man eine Riester-Rente überhaupt kündigen ?
Selbstverständlich kann man eine Riester-Rente kündigen. Alles was Ihr tun müsst: Ein formloses Schreiben an den Versicherer bzw. die Fondsgesellschaft absenden. Dabei sollte man natürlich die Vertragsnummer angeben und die Einzugsermächtigung für das eigene Konto widerrufen.
Ich bekomme weniger ausgezahlt, als ich eingezahlt habe. Ich dachte, es gibt eine Beitragsgarantie ?
Kündigt man eine Lebens- oder Rentenversicherung, bekommt man in der Regel weniger ausgezahlt, als man eingezahlt hat: Der Versicherer zieht von dem Vertragsguthaben Kosten für die Vertragsverwaltung ab. Die Zahl, die dann übrig bleibt, nennt man Rückkaufswert. Je länger der Vertrag läuft, desto geringer ist die Lücke zwischen Rückkaufswert und dem tatsächlich eingezahlten Geld. Zwar gibt es bei der Riester-Rente eine Beitragsgarantie, die greift aber erst, wenn der Vertrag regulär abgelaufen ist: Erst dann, müssen alle eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
Was passiert eigentlich mit den Zuschüssen und den Steuervorteilen ?
Sowohl Zuschüsse, als auch Steuervorteile müssen komplett zurückgezahlt werden.
Die Nachteile einer Kündigung überwiegen die Vorteile deutlich; in der Regel macht man ein Minus-Geschäft. Zum einen, weil der Rückkaufswert deutlich geringer ist, als der eingezahlte Betrag, zum anderen, weil die Förderung komplett an den Staat zurückgezahlt werden muss. Deswegen: Riester-Verträge nur im absoluten Notfall kündigen.
Was kann ich anstatt einer Kündigung machen ?
Die Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Das bedeutet, man zahlt keine weiteren Beiträge mehr ein, das Vertragsguthaben verzinst sich bis Vertragende weiter. Auch Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden. Nachteil: Die Rente fällt am Ende natürlich deutlich geringer aus, als am Anfang kalkuliert.
Das Guthaben eines Riestervertrages ist pfändungssicher. Gilt das auch, wenn ich mir das Vertragsguthaben auszahlen lasse ?
Wenn man sich das Riester-Kapital auszahlen lässt, geht auch die Pfändungssicherheit verloren. Das Guthaben ist nur vor dem Zugriff des Staates geschützt, solange der Riester-Vertrag besteht. Auch wenn der Riester-Vertrag "überspart" (man zahlt mehr als den Höchstförderbetrag von 2100 € p.a. ein ) wird, besteht für den überbezahlten Betrag kein Pfändungsschutz.
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