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BU-Versicherung ohne konkrete Verweisung

Nach dem schon vor einigen Jahren die sogenannte "abstrakte" Verweisung aus den Bedingungswerken der BU-Versicherer gestrichen wurde, scheint es jetzt so, als würde auch die "konkrete" Verweisung ihrem Ende entgegen gehen. Erste Versicherer beginnen, Verträge ohne diese Klausel anzubieten. Was das für Kunden bedeutet, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker

 

Erste Versicherer haben Ende 2023 angekündigt, ab dem Jahreswechsel bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf die konkrete Verweisung zu verzichten.
  
Dies bedeutet, dass Versicherte eine BU-Rente erhalten, solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, unabhängig davon, ob sie einen anderen Beruf aufnehmen.
 
Diese Neuerung soll Klarheit und Sicherheit für die Kunden schaffen und die Komplexität in der Beratung reduzieren.
  
Experten sehen darin einen deutlichen Mehrwert für die Versicherten, insbesondere für körperlich arbeitende Personen.
  Auch andere Versicherer  haben ähnliche Schritte unternommen, allerdings mit zusätzlichen Kosten. 
Die langfristige Beitragsstabilität bleibt ein wichtiges Thema, doch es wird betont, dass ihre Kalkulationen nachhaltig und solide sind.
  Makler sollten ihre Kunden auf diese neuen Optionen hinweisen, um die bestmögliche Absicherung zu gewährleisten.

Was ist die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung ?

 

Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente einstellen kann, wenn der Versicherte trotz Berufsunfähigkeit eine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung und seinem Einkommen entspricht.
  
Das heißt, wenn der Versicherte in einem neuen Beruf arbeitet, der vergleichbar ist, kann der Versicherer die Leistungen verweigern oder einstellen.
 

Welche Vorteile bietet der Verzicht auf die konkrete Verweisung für Kunden ?

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung bietet Kunden mehrere Vorteile:

  1.  

    Sicherheit und Klarheit: Kunden erhalten die BU-Rente, solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, unabhängig davon, ob sie eine andere Tätigkeit aufnehmen.
     

     

  2.  

    Finanzielle Absicherung: Kunden können eine neue Tätigkeit aufnehmen und zusätzlich zur BU-Rente ein Einkommen erzielen, ohne dass die Versicherungsleistungen eingestellt werden.
     

     

  3.  

    Weniger Rechtsstreitigkeiten: Da die Frage, ob eine neue Tätigkeit als Verweisungstätigkeit gilt, oft umstritten ist und zu Gerichtsverfahren führt, reduziert der Verzicht auf die konkrete Verweisung potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen.
     

     

  4. Verbesserte Lebensqualität: Kunden können sich beruflich umorientieren und eine neue Tätigkeit ausüben, die ihren gesundheitlichen Einschränkungen besser entspricht, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

  5.  

    Vertrauen in die Versicherung: Der Verzicht auf die konkrete Verweisung stärkt das Vertrauen der Kunden in die Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie sich auf die kontinuierliche Unterstützung verlassen können.
     
Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker