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Die Reiserücktrittsversicherung

Reisen - insbesondere Fernreisen und Kreuzfahrten können recht teuer sein. Wenn man eine solche Reise kurzfristig nicht antreten kann, werden in der Regel hohe Stornogebühren fällig, die so hoch wie der eigentliche Reisepreis seien können. Aus diesem Grund ist es kann es Sinn machen, für den Fall vorzusagen, dass der Reisetraum platzt.

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Schutz vor finanziellen Verlusten

Reiserücktrittsversicherungen sind essenziell, um finanzielle Verluste bei kurzfristigen Reiseabsagen, etwa wegen Krankheit, zu vermeiden.

Eine gute Versicherung erstattet die Stornokosten, während Reiseabbruchversicherungen zusätzliche Kosten bei vorzeitiger Rückkehr abdecken.
  
Eine Kombination beider Versicherungen ist sinnvoll.
 

 

Jahresverträge günstiger

Jahresverträge sind oft günstiger als Einzelverträge, besonders bei teuren Reisen.

Ein 66-jähriger Single kann seinen 3.000-Euro-Urlaub für 144 Euro versichern, während ein Jahresvertrag nur 110 Euro kostet.

Versicherungen sollten nicht im Paket mit der Reise gebucht werden, da die Qualität schwer einzuschätzen ist - besser ist es, direkt beim Versicherer abzuschließen.

Separate Reiseversicherungen sind leistungsmässig oftmals besser, als Reiseversicherungen, die bei Kreditkarten inkludiert sind. Oftmals ist die Leistung auch an Bedingungen geknüpft - hier muss man die Vertragsbedungen genau prüfen.

 

Welche Gründe für eine Reiseabsage werden von den Versicherern anerkannt ?

Die Reiserücktrittsversicherungen erkennen verschiedene Gründe für eine Reiseabsage an, darunter:

  1. Krankheit: Eine plötzliche und schwerwiegende Erkrankung, die die Reiseunfähigkeit bescheinigt.
     
  2. Unfall: Ein Unfall, der die Reiseunfähigkeit zur Folge hat.
     
  3. Schwangerschaft: Wenn der Arzt vom Fliegen abrät.
     
  4. Einbruch: Ein Einbruch in die Wohnung kurz vor der Reise.
     
  5. Prüfungen: Wenn ein mitreisendes Kind durch eine wichtige Prüfung fällt, die in der Reisezeit wiederholt werden muss.
     
  6. Erkrankung enger Angehöriger: Wenn ein enger Angehöriger, wie die alleinlebende Schwiegermutter, erkrankt und betreut werden muss.
     
  7. Akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung: Wenn eine chronische Krankheit sich akut verschlechtert und sechs Monate vor dem Reisetermin nicht behandelt wurde.
     
  8. Tod eines Angehörigen: Der Tod eines nahen Angehörigen.
  9. Impfunverträglichkeit: Wenn eine Impfung nicht vertragen wird.
     
  10. Termin für Organspende: Wenn ein Termin für eine Organspende ansteht.
     
  11. Schaden am Eigentum: Ein erheblicher Schaden am Eigentum, wie ein Brand oder Wasserschaden.
     
  12. Arbeitsplatzverlust: Der Verlust des Arbeitsplatzes.
     
  13. Antritt einer neuen Stelle: Wenn eine neue Arbeitsstelle angetreten wird.
     
  14. Terroranschlag: Ein Terroranschlag am Urlaubsort kurz vor der Reise.
     

 

Diese Gründe müssen in der Regel durch entsprechende Belege wie ärztliche Atteste, Polizeiprotokolle oder Kündigungsschreiben nachgewiesen werden.
 

Nicht alle Gründe berechtigen zur Leistung

Schlechtes Wetter oder Angst vor tropischen Krankheiten sind keine Rücktrittsgründe.

Bei Krieg und Naturkatastrophen greift die Versicherung nicht, jedoch können Pauschalreisende in solchen Fällen kostenfrei stornieren.

Bei Reiseabbruch zahlen einige Versicherer den kompletten Reisepreis, andere anteilig.

   

Was benötigt man, um Leistung zu erhalten ?

Versicherungen müssen bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, bei Last-Minute-Reisen spätestens drei Werktage nach Buchung.

Für eine Absage benötigen Versicherte Belege wie ärztliche Atteste, Kündigungsschreiben oder Polizeiprotokolle

 Insgesamt bieten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen wichtigen Schutz vor finanziellen Verlusten und sollten bei teuren Reisen oder erhöhtem Krankheitsrisiko in Betracht gezogen werden.

 

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Vertragscheck

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