Das eine Privathaftpflichtversicherung ein "Muss" ist, haben viele mittlerweile verinnerlicht - insbesondere dann, wenn man Kinder hat, denen ja gerne mal ein Missgeschick passiert oder ihnen nicht bewusst ist, dass der Kratzer im Autolack des Nachbarn, der aus Unaufmerksamkeit entstanden ist, richtig teuer werden kann. Im Kleingedruckten mancher Haftpflichtversicherungen lauert hier aber eine Gefahr: Deliktunfähige Kinder ist hier - insbesondere in alten und Basistarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was das bedeutet, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Warum zahlen Versicherer oft nicht für kleine Kinder ?
Versicherer zahlen oft nicht für Schäden, die durch kleine Kinder verursacht werden, weil diese als "nicht deliktfähig" gelten. Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) können rechtlich nicht für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden. Da es keinen rechtlichen Schuldigen gibt, muss der Versicherer nicht einspringen. Nur wenn deliktunfähige Kinder ausdrücklich im Versicherungsvertrag mitversichert sind, würde der Versicherer für solche Schäden aufkommen.
Was bedeutet "nicht deliktfähig" ?
"Nicht deliktfähig" bedeutet, dass Kinder unter einem bestimmten Alter rechtlich nicht für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. In Deutschland sind Kinder unter sieben Jahren generell nicht deliktfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Das heißt, sie können nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden, und es gibt keinen rechtlichen Schuldigen, für den eine Haftpflichtversicherung einspringen müsste.
Wie können Eltern ihre Aufsichtspflicht nachwiesen ?
Eltern können ihre Aufsichtspflicht nachweisen, indem sie zeigen, dass sie ihre Kinder angemessen und regelmäßig beaufsichtigt haben. Dies kann durch folgende Maßnahmen geschehen:
- Regelmäßige Kontrolle: Eltern sollten ihre Kinder in angemessenen Abständen kontrollieren. Die Häufigkeit hängt vom Alter und der Situation ab. Beispielsweise sollten jüngere Kinder häufiger kontrolliert werden als ältere.
- Dokumentation: Es kann hilfreich sein, Aufzeichnungen über die Aufsicht zu führen, insbesondere in Situationen, in denen das Risiko von Schäden höher ist.
- Zeugen: Aussagen von Zeugen, die bestätigen können, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben, können ebenfalls hilfreich sein.
- Sicherheitsvorkehrungen: Eltern sollten nachweisen können, dass sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um Schäden zu verhindern, wie z.B. das Entfernen gefährlicher Gegenstände aus der Reichweite von Kindern.
Kann man deliktunfähige Kinder versichern ?
Der Leistungsauschluss für deliktunfähige Kinder ist ein Merkmal älterer Privathaftpflicht- und von Basistarifen. Tarife mit einem guten / sehr guten Leistungsspektum haben auch den Schutz für deliktunfähige Kinder inkludiert.
Kommentar schreiben