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Die Elementarschadenversicherung - Das musst DU wissen

Deutschland im Sommer 2024: Seit einigen Tagen spielt das Wetter verrückt: zahlreiche schwere Gewitter und Regengüsse haben an vielen Orten in Bayern und Rheinland-Pfalz Flüsse und Bäche über die Ufer treten lassen.

Was viele nicht wissen: Schäden, die durch solche Überflutungen verursacht werden, sind nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierzu benötigt man eine separate Elementarschadenversicherung.

 

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Wichtiger Zusatzbaustein: Die Elementarschadenversicherung

Schäden sind nur über die Elementarschadenversicherung gedeckt

 

Viele Bürger hoffen in diesem Fall darauf, dass ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden reguliert. Was allerdings viele nicht wissen: Sie sind gegen solche Schäden gar nicht versichert. Den Überschwemmungsschäden werden nur von der Elementarschadenversicherung bezahlt, die nur etwa 1/3 der Versicherungskunden zusätzlich zu ihrer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.  Zwar sieht es in Baden-Württemberg etwas anders aus; hier haben etwa 95% der Gebäudeversicherungen den Einschluss für Elementarschäden. Dies resultiert aber daraus, dass dies früher in Baden-Württemberg eine Pflichtversicherung war, was mittlerweile nicht mehr aktuell ist.

 

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

 

Hierbei handelt es sich nicht um einen eigenständigen Versicherungsvertrag, sondern eine Erweiterung der Wohngebäude- oder der Hausratversicherung. Eine Elementarschadenversicherung leistet nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Erdbeben, Erdsenkung, Schnee- und Eisdruck oder einem Vulkanausbruch. Zugegeben, Erdbeben und ein Vulkanausbruch gehören in unseren Breitengraden nicht zu genüblichen Gefahren, trotzdem gehört dieser Zusatz zu jeder Wohngebäude- und Hausratversicherung dazu.

 

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Was muss man beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung beachten?

 

Zum einen werden dieses Verträge oft nur mit einem Selbstbehalt (z.B. 20% maximiert auf eine bestimmte Summe) und einer Wartezeit angeboten.Zum anderen kann der Versicherer Auflagen erlassen, wie beispielsweise der Einbau einer Rückstauklappe. Zum anderen lohnt der Blick in das Bedingungswerk: Sind Sturmfluten versichert?  Oder wie ist eigentlich der Begriff "Überschwemmung" definiert?

Oft wird eine Überschwemmung als "Überflutung des Grund und Bodens" des Versicherungsgrundstücks bezeichnet. Es ist also dementsprechend nicht ausreichend, wenn sich das Wasser nur im Keller befindet.

 

Überschwemmungen können zum einen durch Niederschläge, zum anderen durch Ausuferung von Oberflächengewässern    ( z.B. Fluss oder ein See) entstehen, zum anderen auch durch Grundwasser, welches an die Oberfläche gelangt.

Wir haben hier also drei Punkte, von denen nicht immer alle drei laut Versicherungsbedingungen auch mitversichert sind.

 

Ein Rückstau kann auch oft Grund für einen nassen Keller sein; also wenn Wasser z.B. durch die Ableitungsrohre und das Gebäude eindringt.

Bei manchen Versicherern ist Rückstau im Bedingungswerk ausgeklammert, bzw. mit Auflagen wie den Einbau einer Rückstauklappe und der Reinigung der Abflussrohre verbunden.

 

Warum hat nicht jeder eine Elementarschadenversicherung?

 

Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen gibt es Gebiete, in denen Kunden überhaupt keinen Vertrag mehr bekommen; hauptsächlich die "klassischen" Überschwemmungsgebiete an Rhein, Main, Elbe und Mosel. Dann gibt es noch die Gegenden, wo es in den vergangen Jahren häufiger zu Überschwemmungen aufgrund starker Regenfälle gab, wo es schon schwieriger wird, einen Elementarschadenvertrag zu bekommen. Ein weiterer Grund stellt mangelndes Wissen, bzw. unzureichende Beratung da: Viele Kunden denken, dass Überschwemmungen automatisch in ihrer Wohngebäudeversicherung inkludiert ist und fallen im Schadensfall aus allen Wolken. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele Kunden auch vor der Prämie zurückschrecken, die unter Umständen sehr hoch seien kann. In diesem Fall hört man schon mal vom Kunden: "Das hatten wir hier noch nie - brauchen wir nicht!". Ein weiterer Grund ist, dass die Leute sich zu sicher fühlen: Allerdings sind mittlerweile auch Regionen betroffen, die Überschwemmungen früher nur aus den Fernsehnachrichten kannten. Ebenso ein Grund: Man geht fälschlicherweise davon aus, dass Elementargefahren automatisch in der Wohngebäudeversicherung inkludiert ist.

 

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Überblick über die versicherten Gefahren der Elementarschadenversicherung

Versicherungsbedingungen 

Die Elementarversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Naturgewalten wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Eisdruck und Überschwemmungen.  Angesichts zunehmender Unwetter ist sie relevanter denn je.  Doch die genauen Bedingungen und Definitionen der versicherten Schäden können für Versicherungsnehmer oft unklar sein. 

Überschwemmung: 
Eine Überschwemmung wird als Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch erhebliche Mengen Oberflächenwasser definiert, verursacht durch Ausuferung von Gewässern, Witterungsniederschläge oder austretendes Grundwasser.  Allerdings birgt die Interpretation von „erheblichen Mengen“ Rechtsunsicherheiten.  Grundwasser allein ist nicht versichert, und matschiger Boden oder Wasser, das nur Gebäudeteile bedeckt, gelten nicht als Überschwemmung. 

Erdbeben:
Versichert sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, ausgelöst durch geophysikalische Vorgänge.  Schäden durch menschliche Aktivitäten wie Bergbau oder Sprengungen sind ausgeschlossen.  Eine Mindeststärke des Erdbebens wird meist nicht gefordert. 

Erdsenkung: 
Die Erdsenkung beschreibt die natürliche Absenkung des Bodens über Hohlräumen.  Schäden durch Trockenheit sind ausgeschlossen, da sie oft nur durch Sachverständige nachweisbar sind. 

Erdrutsch:
Ein Erdrutsch ist das Abrutschen von Erd- oder Gesteinsmassen an der Oberfläche.  Auch langsame Bewegungen des Bodens, die Risse verursachen, können als Erdrutsch gelten. 

Schneedruck und Eisdruck: 
Hierbei geht es um Schäden durch das Gewicht von Schnee oder Eis, das auf einer Sache ruht.  Streitpunkte entstehen oft bei der Interpretation des Begriffs „Druck“. 

Fazit: 
Die rechtlichen Definitionen und Urteile bieten Orientierung, doch im Streitfall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, um den Einzelfall zu prüfen.  Die Elementarversicherung ist ein wichtiger Schutz, erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der Bedingungen.

 

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