In Deutschland koexistieren zwei Systeme der Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV). Rund 90 % der Bevölkerung sind in der GKV versichert, etwa 10 % in der PKVgoldgesund.de. Für Ärzte ist die Entscheidung, wie viel Zeit und Ressourcen sie GKV‑ und PKV‑Versicherten widmen, nicht nur eine Frage der medizinischen Versorgung, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Abwägung.
Duales Vergütungssystem
Die GKV setzt auf das Sachleistungsprinzip: der Arzt rechnet die erbrachten Leistungen mit der Krankenkasse ab, der Patient erhält die Behandlung ohne Vorleistung. Das ambulante Honorar wird über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Jede Leistung hat einen fest definierten Punktwert, der über ein Budget finanziert wird. Für Hausärzte bedeutet das: pro Quartal gibt es eine Grundpauschale von rund 40 Euro pro GKV‑Patient – unabhängig von der Anzahl der Besuche. Viele ärztliche Leistungen wie Blutabnahme oder EKG sind in dieser Pauschale bereits enthalten und werden nicht extra vergütet. Werden die budgetierten Grenzen überschritten, haften Ärzte finanziell und müssen unter dem Druck des Wirtschaftlichkeitsgebots ihre Behandlungen auf das Notwendige beschränken.
Die PKV funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Patientinnen und Patienten gehen in Vorleistung und reichen die Rechnungen bei ihrer Versicherung ein. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Hier dürfen sie höhere Steigerungssätze verwenden – bis zum 3,5‑fachen des Basissatzes – und es gibt keine Mengenbegrenzungen. Eine von der Hans‑Böckler‑Stiftung geförderte Studie zeigt, dass niedergelassene Ärzte für dieselbe ambulante Leistung durchschnittlich das 2,28‑fache bekommen, wenn der Patient privat versichert ist. Der Unterschied ist so groß, dass sich der Vergütungsunterschied über alle Privatpatienten auf rund 3,6 Milliarden Euro pro Jahr summiert.
Die finanziellen Vorteile der PKV sind erheblich. Laut dem Ärztenetzwerk esanum zahlt die PKV trotz seit Jahren unveränderter GOÄ‑Tarife doppelt so hohe Vergütungen wie die GKV; die knapp 10,3 % privat Versicherten generieren 20,4 % der Honorare bei Ärztinnen und Ärzten und 22,3 % bei Zahnärzten. Weil es keine Budgetierung gibt, werden grundsätzlich alle Leistungen bezahlt. Im Jahr 2022 erzielten Arztpraxen im Durchschnitt 63.000 Euro Umsatz mit privaten Krankenversicherungen
Finanzielle Bedeutung
Der PKV‑Verband weist darauf hin, dass 2023 44,95 Milliarden Euro durch Privatpatienten in das Gesundheitssystem flossen. Ohne diese Zahlungen würden dem System 14,46 Milliarden Euro fehlen; allein im ambulanten Bereich wären das 7,99 Milliarden Euro weniger Umsatz für Arztpraxen – im Schnitt über 74.000 Euro pro niedergelassenem Arzt. Diese Einnahmen helfen Praxen, moderne Geräte zu finanzieren und Personal zu beschäftigen. Gerade in ländlichen Regionen sichern die privat Versicherten laut PKV‑Regionalatlanten den Fortbestand vieler Praxen.
Budgetierung, Wirtschaftlichkeitsgebot und Regress
Die GKV‑Budgetierung begrenzt die Gesamtmenge der abrechenbaren Leistungen. Ärzte erhalten eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, die als Obergrenze dient. Ist das Budget ausgeschöpft, werden weitere Leistungen kaum oder gar nicht vergütet; die Ärzte arbeiten faktisch „gratis“.
Hinzu kommt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Es verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu erbringen; teure oder innovative Therapien können zu Regressforderungen führen. In der PKV besteht eine solche Einschränkung nicht – jede erbrachte Leistung wird vergütet, und es droht kein Medikamentenregress. Ein Hausarzt wird in dem Artikel
Fazit: Warum Ärzte Privatpatienten attraktiver finden
Mehrere Faktoren machen Privatpatienten für Arztpraxen wirtschaftlich attraktiver:
-
Höhere Honorare: Privatpatienten bringen bei gleicher Leistung durchschnittlich das 2,28‑fache an Vergütung; bei manchen Leistungen noch mehr.
-
Keine Budgetgrenzen: Während GKV‑Leistungen budgetiert sind und Ärzte bei Überschreitung finanzielle Einbußen erleiden, dürfen sie bei Privatpatienten unbegrenzt abrechnen.
-
Keine Regressdrohung: In der GKV können teure Medikamentenverordnungen zu Regressforderungen führen; in der PKV besteht dieses Risiko nicht.
-
Schnellere Zahlung & weniger Bürokratie: Privatpatienten zahlen oftmals direkt, wodurch Praxen weniger mit Antragsformularen und Abrechnungsprüfungen zu tun haben.
-
Umsatzrelevanz: Die 10 % privat Versicherten generieren über 20 % der ärztlichen Honorare und sichern im ambulanten Bereich jährlich Milliardenumsätze, ohne die Praxen – besonders auf dem Land – wirtschaftlich bedroht wären.
