Der Riester-Rente wird ja immer wieder vorgeworfen, sie sei zu komplex und das Prozedere schwer verständlich. Vieles ist dabei ein Vorurteil, aber manchmal werden Vorurteile aber auch bestätigt - und zwar, wenn es um die Kindererziehungszeiten geht...
Wer sich in den ersten Jahren intensiv um sein Kind kümmert und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeitet, muss keine Nachteile bei der Altersvorsorge befürchten. Der Gesetzgeber berücksichtigt diese Zeit sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei der Riester-Förderung. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die Eltern kennen sollten.
Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
Für die Erziehung eines Kindes werden in der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte Kindererziehungszeiten anerkannt.
Was bedeutet das konkret?
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Für jedes Kind werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt.
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Diese Zeit beginnt einen Monat nach der Geburt und endet nach drei Jahren.
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Während dieser Zeit gilt der erziehende Elternteil als pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung – auch ohne eigenes Einkommen.
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Für die vollständige Kindererziehungszeit werden insgesamt 3 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
👉 Das erhöht später direkt die Höhe der gesetzlichen Altersrente.
Kindererziehungszeit bei mehreren Kindern
Mehrere Kinder nacheinander
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Jedes Kind hat eigene 36 Monate Kindererziehungszeit.
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Überschneiden sich die Erziehungszeiten mehrerer Kinder, laufen diese parallel.
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Es entsteht keine Verlängerung über 36 Monate pro Kind hinaus.
Mehrlingsgeburten
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Auch bei Zwillingen oder Drillingen entstehen je Kind eigene Kindererziehungszeiten.
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Pro Kalendermonat kann allerdings nur ein Elternteil als erziehend berücksichtigt werden.
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Es werden keine mehrfachen Rentenpunkte für denselben Monat vergeben.
Zusammenhang zwischen Kindererziehungszeit und Riester-Förderung
Durch die Pflichtversicherung während der Kindererziehungszeit ist der betreuende Elternteil
unmittelbar zulagenberechtigt für einen Riester-Vertrag.
Welche Zulagen gibt es?
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175 € Grundzulage pro Jahr
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300 € Kinderzulage für jedes ab 2008 geborene Kind
(185 € für vor 2008 geborene Kinder)
Wie hoch muss der Eigenbeitrag sein?
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Grundsätzlich: 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens
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Mindestens jedoch der gesetzliche Sockelbetrag von 60 € pro Jahr
👉 Hatte man im Vorjahr kein eigenes Einkommen, reichen die 60 €, um die volle Riester-Zulage zu erhalten.
Wichtig: Kindererziehungszeiten müssen beantragt werden
Ein häufiger Irrtum:
Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch angerechnet.
Was ist zu tun?
- Der Antrag erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung
- Zuständig ist das Formular V0800 (ggf. mit Zusatzformularen)
- Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden
Was passiert, wenn kein Antrag gestellt wird?
Die Kindererziehungszeiten werden nicht in der Rentenberechnung berücksichtigt
Dadurch fällt die spätere Rente niedriger aus
Bereits erhaltene Riester-Zulagen können zurückgefordert werden, da die Förderberechtigung nicht nachgewiesen ist
Fazit: Gut gemeint, aber nicht automatisch geregelt
Die Kindererziehungszeit ist eine wichtige Anerkennung der Familienarbeit – sowohl für die gesetzliche Rente als auch für die private Altersvorsorge über Riester.
Allerdings gilt: Ohne Antrag keine Anrechnung.
Eltern sollten sich daher frühzeitig informieren und die notwendigen Anträge stellen, um keine finanziellen Nachteile im Alter zu riskieren.
