Mit dem Jahreswechsel stehen erneut wichtige Veränderungen in der Versicherungswelt an. 2026 bringt neue Werte, Fristen und Regelungen mit sich, die sich direkt auf Beiträge, Vorsorge und Absicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswirken können. Damit Sie gut vorbereitet ins neue Jahr starten, haben wir die sechs wichtigsten Neuerungen kompakt und verständlich für Sie zusammengefasst.
Die 6 wichtigsten Änderungen für Versicherte im Jahr 2026 – einfach erklärt
2026 bringt einige Neuerungen in der Sozialversicherung, Altersvorsorge und Kfz-Versicherung mit sich. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte in kompakter Form:
1. Gesetzliche Rentenversicherung: Höhere Einkommensgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen:
-
Allgemeine Rentenversicherung: bis 8.450 € monatlich
-
Knappschaftliche Versicherung: bis 10.400 € monatlich
Nur Einkommen unterhalb dieser Grenzen ist beitragspflichtig. Die Beitragssätze bleiben unverändert.
2. Betriebliche Altersversorgung: Mehr steuer- und sozialabgabenfrei sparen
Mit der höheren BBG steigt auch der steuerlich begünstigte Beitrag:
-
Bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei
-
Bis zu 4.056 € sozialabgabenfrei
Für Betriebsrentner steigt der GKV-Freibetrag auf 197,75 € monatlich.
3. Basisrente (Rürup): Höhere steuerliche Absetzbarkeit
Ab 2026 sind Einzahlungen bis zu
-
30.826 € (Ledige)
-
61.652 € (Ehepaare)
als Sonderausgaben absetzbar.
Zudem wird die nachgelagerte Besteuerung bis 2058 gestreckt – das erhöht die späteren Rentenfreibeträge und macht die Basisrente attraktiver.
4. Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen
2026 ändern sich Einstufungen für Millionen Autofahrer:
-
Manche profitieren von günstigeren Klassen,
-
andere müssen mit höheren Beiträgen rechnen.
Die Typklasse richtet sich nach der Schadensbilanz des Automodells, die Regionalklasse nach Unfällen in Ihrem Zulassungsbezirk.
5. Führerscheinumtausch: Frist für ältere EU-Karten läuft ab
Wer einen EU-Kartenführerschein von 1999–2001 besitzt, muss ihn bis 19. Januar 2026 umtauschen.
Bei Versäumnis droht ein Verwarngeld.
6. Gesetzliche Krankenversicherung: Höhere Grenzen und Beiträge
2026 gelten neue Werte:
-
Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 € jährlich
-
Versicherungspflichtgrenze: 77.400 € jährlich
→ Wer darüber verdient, kann in die PKV wechseln. -
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: steigt auf 2,9 %.