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Alle wichtigen Infos über Wohnriester

Die eigenen vier Wände gelten für viele als die beste Altersvorsorge – doch nur wenige wissen, dass sich dafür auch das staatlich geförderte Riester-Guthaben einsetzen lässt. Genau hier setzt das Modell Wohn-Riester an: Statt das angesparte Kapital erst im Rentenalter auszahlen zu lassen, kann es bereits heute für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Klingt einfach, ist in der Praxis aber mit zahlreichen Regeln, Fristen und steuerlichen Folgen verbunden. In diesem Beitrag erfährst du, wie Wohn-Riester funktioniert, worauf du unbedingt achten solltest – und warum alte Infoblätter oft ein trügerisches Bild vermitteln.

 

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker

Wohnriester - Mit Riester ins Eigenheim

Viele Riester-Sparer wissen nicht, dass sie ihr angespartes Altersvorsorgevermögen nicht nur als spätere Rente, sondern auch direkt für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen können. Dieses Modell nennt sich Wohn-Riester.Damit lassen sich unter anderem:

  • Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie

  • Tilgung eines Immobiliendarlehens

  • Altersgerechter Umbau der eigenen Wohnung

finanzieren – vorausgesetzt, die Immobilie ist der Hauptwohnsitz und der Sparer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. 

 

Diese Voraussetzungen gelten

  • Mindestentnahme: 3.000 €

  • Bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 € gefördertes Guthaben im Vertrag verbleiben.

  • Für altersgerechte Umbauten gelten höhere Mindestbeträge:

    • 6.000 € innerhalb von 3 Jahren nach Kauf/Bau

    • 20.000 € nach Ablauf von 3 Jahren 

Wann und wie kann man entnehmen?

Eine wohnwirtschaftliche Entnahme ist während der gesamten Ansparphase möglich – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.

Wichtig ist der Zeitrahmen:

Der Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) muss spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum gestellt werden.

Nach Auszahlung bleiben 12 Monate, um das Geld tatsächlich für die Immobilie zu verwenden.

 

Wie wird Wohn-Riester versteuert?

Der entnommene Betrag wird auf einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Dieses fiktive Konto wird jährlich verzinst und bildet später die Grundlage für die Besteuerung.

Ab Rentenbeginn gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ratenbesteuerung
    Verteilung der Steuer bis maximal zum 85. Lebensjahr.

  2. Einmalbesteuerung
    Einmalige Versteuerung zu Rentenbeginn – dabei werden nur 70 % des Wohnförderkontos angesetzt.     

Was passiert bei Verkauf oder Auszug?

Wird die Immobilie nicht mehr selbst genutzt, gibt es drei Möglichkeiten, um eine sofortige Besteuerung zu vermeiden:

  1. Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie innerhalb von 5 Jahren

  2. Wiederaufnahme der Selbstnutzung innerhalb von 5 Jahren

  3. Reinvestition in einen Riestervertrag

Andernfalls wird das geförderte Kapital sofort steuerpflichtig.

 

Ablauf in 4 Schritten

  1. Antrag bei der ZfA stellen
  2. Genehmigung durch die ZfA abwarten
  3. Entnahmeauftrag beim Riesteranbieter einreichen

  4. Auszahlung und Verwendung für die Immobilie

Fazit:

Wohn-Riester kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, mit staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen Wohneigentum zu schaffen oder Schulden zu reduzieren. Allerdings ist das Regelwerk komplex – und einige Angaben im ursprünglichen Merkblatt von 2020 sind heute bereits überholt. Wer Wohn-Riester nutzen möchte, sollte sich daher unbedingt vorab individuell beraten lassen.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker