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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ein eigenes Haus oder Grundstück bedeutet Sicherheit und Vermögensaufbau – bringt aber auch Verantwortung mit sich. Was viele Eigentümer unterschätzen: Für Schäden, die durch das Gebäude oder das Grundstück entstehen, haftet man persönlich und im Zweifel mit dem eigenen Vermögen. Ob rutschige Gehwege, herabfallende Dachziegel oder andere Gefahrenquellen – schnell können hohe Kosten entstehen. Oft ist ein Teil dieser Risiken bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Doch wann reicht dieser Schutz aus – und wann braucht es eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Genau das klären wir in diesem Beitrag. 


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Besitzer eines Einfamilienhauses, welches Ihr selber bewohnt, langt in der Tat die Privathaftpflichtversicherung, die dieses Risiko miteingeschlossen hat (dazu bitte in die Vertragsunterlagen schauen).

 

Anders sieht es aus, wenn Ihr in diesem Haus noch eine Wohnung vermietet - hier wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.

 

Wer benötigt alles eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

 

  • Besitzer von Mehrfamilienhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern (wenn man also nicht selber drin wohnt)
  • Besitzer von unbebauten Grundstücken
  • Besitzer von Einfamilienhäusern mit vermieteter Einliegerwohnung (oberes Beispiel)

Was soll denn schon groß passieren?

 

Auch dies hört man hin und wieder im Kundengespräch. Dabei gibt es einige Dinge, für die der Eigentümer haften muss, wenn sie denn eintreten.

So z.B. der Klassiker, wenn im Winter ein Passant auf dem Gehweg vor dem Haus ausrutscht und sich verletzt - oder ein Eiszapfen, der vom Dach herabfällt und ein Auto beschädigt. Aber auch umgestürzte Bäume und lose Gehwegplatten können bei anderen Leuten zu einem Schaden führen.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Policenschreck - Privathaftpflicht