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Versicherungsmakler Rüsselsheim - Rüsselsheim Versicherungen - Policenschreck Thomas Renker
KFZ-Versicherung · 24. Juni 2025
Das Fahren ohne Schuhe ist in Deutschland erlaubt, da die StVO kein explizites Verbot vorsieht. ​ Allerdings gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht (§ 1 StVO), die eine sichere Fahrzeugführung verlangt. ​ Im Schadenfall kann grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk wie Flip-Flops oder barfuß fahren den Unfall begünstigt hat. ​ Während die Kfz-Haftpflicht Schäden Dritter abdeckt, kann die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen oder verweigern. ​