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Garantiezinssenkung hat auch Auswirkung auf Betriebsrenten

Bild: Fotolia / kathrinm
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2002 ist es wieder soweit: Der Gesetzgeber senkt den Garantiezins mal wieder; und zwar von 0,9 % auf berauschende 0,25%. Allerdings ist das keine Aktion, um den Versicherungskunden zu ärgern, sondern resultiert aus der anhaltenden Niedrigzinsphase und ist notwendig.

 

Diese Garantiezinssenkung hat aber nicht nur auf "normale" Versicherungskunden Auswirkung, sondern auch auf Kunden, die eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen haben, den viele dieser Verträge basieren auf einer sogenannten Direktversicherung, die mit einem Garantiezins arbeiten. Immerhin handelt es sich hier um die stattliche Anzahl von 7,7 Millionen Verträgen; Tendenz steigend.

 

Garantiezinssenkung trifft auch Bestandskunden

 

Normalerweise sollt man ja davon ausgehen, dass von einer Garantiezinssenkung nur Neukunden betroffen sind; Altkunden haben ja "ihren" Garantiezins, der gültig war, als man den Vertrag abgeschlossen hat. Allerdings gibt es ein paar Fälle, wo auch der neue Garantiezins angewandt wird.

 

Fall 1: Beitragserhöhung 

 

Hier ist es wichtig zu schauen, was die Vertragsbedingungen zu diesem Fall sagen: Im günstigsten Fall gelten auch für Beitragserhöhungen die alten Konditionen, also der alte Garantiezins. Allerdings kann es auch ein, dass bei Erhöhungen der aktuelle Rechnungszins zugrunde gelegt wird. Das kann unter Umständen bedeuten, dass der Kunde einen neuen Vertrag mit einer schlechteren Garantie bekommt. Allerdings gibt es auch hier die Variante, dass der neue Rechnungszins nur für die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Beitrag gilt - nur ein Blick in das Bedingungswerk kann hier Aufschluss geben. Sollte der Vertrag eine fest vereinbarte Dynamik enthalten, gelten für diese Betragserhöhungen in der Regel der bei Vertragsabschluss gültige Garantiezins.

 

Fall 2: Arbeitgeberwechsel

 

Auch ein Wechsel des Arbeitgebers kann dazu führen, dass man plötzlich mit dem neuen Garantiezins konfrontiert ist, denn in der Regel übernehmen Arbeitgeber Verträge mit höherem Garantiezins nicht - aus Angst ungewollt hohe Verpflichtungen zu übernehmen. Alternativ wird das Kapital aus dem Altvertrag in einen neuen Vertrag des neuen Arbeitgebers eingezahlt, für den dann natürlich die neuen Rechnungszinsen gelten; also kein so gutes Geschäft für den Arbeitnehmer, weshalb oft die bessere Alternative ist, den Vertrag privat fortzuführen oder beitragsfrei zu stellen.

 

Fall 3: Scheidung

 

Im Falle einer Scheidung wird die Betriebsrente üblicherweise in zwei Verträge aufgespalten; die ausgleichsberechtigte Person erhält einen neuen Vertrag mit den dann gültigen Konditionen.

 

 

Fazit: Wichtig ist, was im Bedingungswerk steht. Das ist ausschlaggebend, ob bei Vertragsänderungen ein neuer Garantiezins gilt oder die alten Konditionen fortgeführt werden können. Eine alternative Wahlmöglichkeit bleibt nur bei einem Arbeitgeberwechsel, wo Sie den Vertrag zu alten Konditionen selber fortführen oder beitragsfrei stellen können.