Blitz- und Überspannungsschäden sind in Deutschland keine Seltenheit. 2024 wurden 220.000 solcher Schäden registriert. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Dach, Mauerwerk sowie fest installierten elektrischen Anlagen wie Heizungs- oder Lüftungsanlagen ab. Für bewegliches Eigentum wie Fernseher oder Kühlschränke greift die Hausratversicherung. Neuere Policen können auch Schäden an Balkonkraftwerken abdecken.

Entschädigung bei Schäden:
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden nach dem Prinzip der gleitenden Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass beschädigte Teile oder Gebäude in
neuwertigem Zustand wiederhergestellt werden. Die Hausratversicherung ersetzt technische Geräte ebenfalls zum Neuwert.
Blitzschutz:
Ein Blitzableiter ist nicht zwingend erforderlich, um versichert zu sein. Allerdings kann das Fehlen einer behördlich angeordneten Blitzschutzanlage den
Versicherungsschutz gefährden. Ein kombinierter äußerer und innerer Blitzschutz bietet optimalen Schutz vor Schäden.
Fahrlässigkeit:
Wer Elektrogeräte bei einem Gewitter nicht vom Netz nimmt, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz. Viele Versicherer verzichten auf den Einwand
der groben Fahrlässigkeit.
Prävention:
Ein effektives Schutzsystem besteht aus äußeren Blitzableitern und inneren Überspannungsschutzgeräten. Weitere Tipps und Maßnahmen sind in einer Broschüre
der VdS Schadenverhütung zu finden.
Blitzschutz schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch Menschenleben. Informieren Sie sich frühzeitig und sichern Sie Ihr Zuhause!
Welche Versicherung deckt Blitzschäden ab ?
Bei einem Blitzeinschlag zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Dach, Mauerwerk, Brandschäden sowie Überspannungsschäden an fest installierten elektrischen Anlagen wie Heizungs- oder Lüftungsanlagen. Für Schäden an beweglichem Eigentum wie Fernseher, Computer oder Kühlschränke kommt die Hausratversicherung auf.