Bei Blitzeinschlag zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Dach, Mauerwerk, Brandschäden und Überspannungsschäden an fest installierten Anlagen wie Heizungs- oder Lüftungsanlagen. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an beweglichem Eigentum wie Fernseher oder Computer. Das Fehlen eines Blitzableiters beeinflusst den Versicherungsschutz nicht, außer bei behördlicher Pflicht. Überspannungsschutzgeräte und Blitzableiter helfen, Schäden zu vermeiden. Vertragsdetails sind entschei