Wenn du dein Studium beginnst, wirst du schnell merken: Ohne Krankenversicherung geht nichts. Schon bei der Einschreibung verlangt die Hochschule eine
Versicherungsbestätigung – denn Studierende unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht.
Doch was viele nicht wissen: Du hast die Möglichkeit, dich von dieser Pflicht befreien zu lassen und dich privat zu versichern. Ob sich das
lohnt und was du beachten musst, erklären wir dir hier Schritt für Schritt.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Warum müssen Studenten überhaupt krankenversichert sein ?
Alle Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland müssen krankenversichert sein. Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel kostenlos über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert – sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Danach kannst du in die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS)wechseln. Diese gilt in der Regel bis zum 30. Lebensjahr und ist deutlich günstiger als eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung.
Wer kann sich von der Kranken-versicherungspflicht befreien lassen und welche Bedeutung und hat diese Entscheidung?
Für Studierende besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese beginnt mit dem Tag der Einschreibung. Zu Studienbeginn hat man die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Voraussetzung: Man war unmittelbar vorher nicht versicherungspflichtig und kann eine andere Krankenabsicherung nachweisen.
Wann und wie kann man sich befreien lassen?
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist innerhalb der ersten drei Monate möglich; dazu muss bei der zuständigen Krankenkasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Hat man noch keine Leistungen erhalten, erfolgt die Befreiung rückwirkend, sonst zum nächsten Ersten des Folgemonats. Die Befreiung gilt auch für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht rückgängig zu machen?
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nicht widerrufbar und gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise
- wenn während des Studiums eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird
- Wenn nach abgeschlossenem Studium ein Zweitstudium begonnen wird, was nicht direkt folgt - die Unterbrechung muss dabei mehr als einen Monat betragen
Eine Private Krankenversicherung im Studium - lohnt sich das überhaupt ?
Eine private Krankenversicherung kann im Studium attraktiv sein, wenn du Wert auf umfangreichere Leistungen legst oder bestimmte
Sondertarife nutzen kannst.
Die Beiträge hängen vom Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Viele Anbieter haben spezielle Ausbildungstarife für Studierende, die
deutlich günstiger sind als die Volltarife.
Der Nachteil:
Nach dem Studium wirst du automatisch in den Volltarif überführt, und der kann deutlich teurer sein. Außerdem kannst du während des
Studiums nicht einfach zurück in die GKV wechseln – überleg dir diesen Schritt also gut.
Sonderfall: Beamtenkinder
Wenn du Kind eines Beamten bist, hast du Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet: Der Staat übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten (meist
50 bis 80 %), und du brauchst nur den Rest privat abzusichern.
Dadurch kannst du dich sehr günstig in der PKV versichern und profitierst von besseren Leistungen als in der GKV.
Aber Achtung:
Die Beihilfe gilt meist nur bis zum 25. Lebensjahr. Danach wirst du in der PKV als Vollzahler weitergeführt – und das kann teuer werden.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Besonders, wenn du dein Studium spät
beginnst oder länger studierst, solltest du die Kosten gut durchrechnen.
Wann ist keine Befreiung nötig ?
In manchen Fällen brauchst du gar keinen Antrag:
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Wenn du beim Studienbeginn 30 Jahre oder älter bist – dann kannst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
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Wenn du promovierst (also nach dem Studium forschst).
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Wenn du aus einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Abkommensland kommst und deine Heimatversicherung anerkannt wird.
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Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest – dann bist du über deinen Job krankenversichert.
Fazit: Überlege dir die Befreiung gut!
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann sinnvoll sein – vor allem für Beihilfeberechtigte oder Studierende, die sich bewusst für
die Leistungen einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Doch sie ist keine kurzfristige Entscheidung: Einmal befreit, bleibst du während des gesamten Studiums privat versichert.
Lass dich deshalb am besten vorher individuell beraten, damit du die langfristigen Folgen richtig einschätzen kannst.