Studierende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert, können sich aber innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn davon befreien und privat versichern. Das lohnt sich vor allem für Beamtenkinder mit Beihilfe oder Studierende, die bessere Leistungen wünschen. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Ein Wechsel zurück in die GKV ist erst nach Studienende wieder möglich.