Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten in Versicherungsverträgen, z. B. Schaden sofort melden oder Angaben korrekt machen. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern – je nach Verschulden sogar komplett (§ 28 VVG). Deshalb: Bedingungen kennen, Fristen einhalten und Schäden sofort dokumentieren. So sichern Sie Ihren Versicherungsschutz.