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Obliegenheiten eines Versicherungsvertrages - Was man wissen sollte

 

Wer eine Versicherung abschließt, bekommt nicht nur Schutz, sondern auch Pflichten. Neben den klassischen Vertragspflichten (z. B. die Zahlung der Prämie) gibt es im Versicherungsrecht sogenannte Obliegenheiten Diese spielen oft eine entscheidende Rolle, wenn es zum Schadensfall kommt. 

 

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Unfallversicherung - Bergrettung - Policenschreck

Was sind Obliegenheiten ?

Obliegenheiten sind vertraglich oder gesetzlich festgelegte Verhaltensanforderungen an den Versicherungsnehmer.
Sie dienen dazu, den Versicherer zu schützen oder den Schadensverlauf zu beeinflussen. Wichtig:

  • Obliegenheiten sind keine einklagbaren Pflichten im Sinne einer Leistungspflicht.
  • Sie wirken sich aber direkt auf den Versicherungsschutz aus.
  • Werden sie verletzt, kann das für den Versicherungsnehmer teuer werden.

Man unterscheidet:

  1. Vorvertragliche Obliegenheiten – z. B. richtige und vollständige Angaben beim Antrag.
  2. Vertragliche Obliegenheiten während der Laufzeit – z. B. Meldung von Risikoänderungen.
  3. Obliegenheiten im Schadenfall – z. B. unverzügliche Schadensmeldung oder Mitwirkung bei der Aufklärung.

Beispiel: Obliegenheit im Schadenfall

Frau Müller hat eine Hausratversicherung.
Eines Tages wird bei ihr eingebrochen. Eine Obliegenheit in ihrem Vertrag besagt:

Der Versicherungsnehmer muss einen Einbruch unverzüglich der Polizei und dem Versicherer melden und eine vollständige Liste der entwendeten Gegenstände einreichen.

 

Frau Müller ruft zwar die Polizei, meldet den Schaden dem Versicherer aber erst zwei Monate später und legt keine Liste vor.

 

Obliegenheitsverletzung - Was heißt das ?

 

Wenn Frau Müller die Schadenmeldung verspätet oder unvollständig macht, verletzt sie ihre vertragliche Obliegenheit.
Der Versicherer kann dann – je nach Schwere und Vorsatz – die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Das ist gesetzlich im § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt:

  • Bei Vorsatz: vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers.
  • Bei grober Fahrlässigkeit: Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens.
  • Kein Verschulden: keine Kürzung.

Konsequenzen für den Versicherungsnehmer

Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung reichen von:

  • Kürzung der Entschädigung (z. B. nur 50 % Auszahlung)
  • Vollständiger Verlust des Anspruchs bei vorsätzlichem oder besonders schwerwiegendem Verstoß
  • Schlechtere Chancen in einem Rechtsstreit, da die Beweislast oft beim Versicherungsnehmer liegt

 

💡 Praxis-Tipp:

  • Obliegenheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
  • Im Zweifel lieber sofort mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und dokumentieren, dass man alle Anforderungen erfüllt hat.
  • Frühzeitige und vollständige Informationen verhindern oft spätere Streitigkeiten.

 

 

Fazit:

Obliegenheiten sind keine bloßen "Kleingedruckt-Details", sondern können im Ernstfall über die Auszahlung Ihrer Versicherung entscheiden. Wer sie kennt und einhält, schützt sich vor bösen Überraschungen. 

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Policenschreck