Artikel mit dem Tag "Obliegenheitsverletzung"



Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Unfallversicherung - Bergrettung - Policenschreck
Tipps & Tricks · 22. August 2025
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten in Versicherungsverträgen, z. B. Schaden sofort melden oder Angaben korrekt machen. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern – je nach Verschulden sogar komplett (§ 28 VVG). Deshalb: Bedingungen kennen, Fristen einhalten und Schäden sofort dokumentieren. So sichern Sie Ihren Versicherungsschutz.
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Tipps & Tricks · 20. Juni 2024
Wer einen Vertrag abschliesst, sollte seine Rechten und Pflichten eigentlich kennen. Im Versicherungsbereich nennt man solche Pflichten Obliegenheiten und wenn man diesen nicht nachkommt, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung.