Wenn ein Baum bei Sturm auf ein Auto fällt, haftet der Baumeigentümer (Gemeinde oder Privatperson) nur bei Pflichtverletzung. In vielen Fällen gilt höhere Gewalt – dann zahlt die Kfz-Kasko, meist die Vollkasko. Teilkasko deckt Sturmschäden je nach Tarif. Wichtig: Bedingungen, Selbstbeteiligung und Sturmklauseln prüfen. Eine individuelle Beratung hilft, optimal abgesichert zu sein.