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Tipps & Tricks · 23. Februar 2026
Wenn ein Baum bei Sturm auf ein Auto fällt, haftet der Baumeigentümer (Gemeinde oder Privatperson) nur bei Pflichtverletzung. In vielen Fällen gilt höhere Gewalt – dann zahlt die Kfz-Kasko, meist die Vollkasko. Teilkasko deckt Sturmschäden je nach Tarif. Wichtig: Bedingungen, Selbstbeteiligung und Sturmklauseln prüfen. Eine individuelle Beratung hilft, optimal abgesichert zu sein.