Ein Vereinsvorstand haftet gegenüber dem Verein (Innenhaftung) und Dritten (Außenhaftung) für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden. Die Haftung umfasst Pflichtverletzungen wie falsche Verwendung von Geldern oder verspätete Steuererklärungen. Eine D&O-Versicherung schützt Vorstandsmitglieder vor finanziellen Risiken durch Schadenersatzforderungen. Sie deckt typische Fehler ab und bietet Sicherheit bei größeren Entscheidungen. Haftung kann weder intern noch extern ausgeschlossen werden
Wer sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert, denkt wahrscheinlich als Letztes daran, dass dieses Engagement ein nicht unerhebliches Risiko mit sich bringt: Denn Vorstände haften persönlich für entstandene Schäden mit ihrem Privatvermögen. Wie man dafür sorgt, dass Vereinsvorstände richtig abgesichert sind, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.