Artikel mit dem Tag "Diensthaftpflicht"



Sach und Vermögen · 05. Februar 2026
Der Text erklärt, dass Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei dienstlichen Fehlern unter Umständen persönlich haften können. Zwar haftet zunächst der Dienstherr, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann jedoch Regress genommen werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen solcher Haftungsfälle. Beispiele zeigen typische Schadenssituationen und mögliche disziplinarische Konsequenzen.