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Sach und Vermögen · 10. März 2026
Ein Meteoriteneinschlag gehört nicht zu den klassischen Elementarschäden der Wohngebäudeversicherung. Der Elementarschutz deckt Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen ab. Ob ein Meteoritenschaden versichert ist, hängt vom Tarif ab. In leistungsstarken Policen kann er über „Anprall fremder Gegenstände“ oder erweiterte Gefahren abgesichert sein. Schäden am Hausrat wären nur über eine Hausratversicherung gedeckt.