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Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker - Nebengebäude
Sach und Vermögen · 10. Februar 2026
Nebengebäude wie Scheunen, Ställe, Bootshäuser oder Gewächshäuser sind oft nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Kleine Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser können meist mitversichert werden, jedoch nur bis zu bestimmten Größen und wenn sie nahe am Wohnhaus stehen. Größere oder besondere Nebengebäude erfordern häufig Sondertarife oder eine separate Versicherung. Eine individuelle Prüfung ist daher wichtig, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.