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Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Tipps für Fahranfänger
KFZ-Versicherung · 06. November 2025
Fahranfänger fahren zwei Jahre auf Probe und unter 22 gilt absolutes Alkoholverbot. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Schadenfreiheitsklassen (SF) bestimmen die Versicherungsprämie: unfallfrei = günstiger. Begleitetes Fahren ab 17 ist erlaubt, die Versicherung muss informiert werden. SF-Rabatte können teils übertragen werden. Telematik-Tarife belohnen sicheres, umsichtiges Fahren mit Preisnachlässen.