Fahranfänger fahren zwei Jahre auf Probe und unter 22 gilt absolutes Alkoholverbot. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Schadenfreiheitsklassen (SF) bestimmen die Versicherungsprämie: unfallfrei = günstiger. Begleitetes Fahren ab 17 ist erlaubt, die Versicherung muss informiert werden. SF-Rabatte können teils übertragen werden. Telematik-Tarife belohnen sicheres, umsichtiges Fahren mit Preisnachlässen.