Die Arbeitgeberbescheinigung in der PKV bestätigt, dass ein Arbeitnehmer privat krankenversichert ist und dient als Grundlage für den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Formular kommt meist von der PKV, der arbeitgeberbezogene Teil wird vom Arbeitgeber bestätigt. Gesetzliche Grundlage ist § 257 SGB V. Die Bescheinigung wird z. B. bei Jobwechseln oder Beitragsänderungen benötigt.