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Sach und Vermögen · 27. Februar 2026
Bei Wasserschäden lehnen Versicherer Leistungen oft wegen fehlender Nachweise ab. Entscheidend ist die getrennte Betrachtung von Bruch- und Nässeschäden – Folgeschäden sind meist versichert, auch wenn das Bauteil selbst nicht gedeckt ist. Korrosion gilt nicht automatisch als Pflichtverletzung. Bei Überschwemmung sind Fotos vom überfluteten Grundstück wichtig. Die Beweislast für Ausschlüsse trägt der Versicherer.