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Wie versichert man eine Eigentumswohnung richtig?

er Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele ein großer Schritt – sowohl finanziell als auch emotional. Umso wichtiger ist es, dieses Investment richtig abzusichern. Denn Schäden am Gebäude, Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft oder Haftungsfragen können schnell teuer werden. Viele Wohnungseigentümer fragen sich daher: Welche Versicherungen sind wirklich nötig, um meine Eigentumswohnung optimal zu schützen?

In diesem Beitrag erfährst du, welche Versicherungen für Wohnungseigentümer und Vermieter wichtig sind, welche Policen die Eigentümergemeinschaft abschließt und wann sich zusätzliche Deckungserweiterungen lohnen. Außerdem klären wir, wer für den Versicherungsvertrag verantwortlich ist, ob du eine eigene Haftpflichtversicherung brauchst und welche Kosten du als Vermieter auf den Mieter umlegen kannst.

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Eigentümergemeinschaft und Gebäudeversicherung

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das gesamte Gebäude gemeinsames Eigentum aller Wohnungseigentümer. Dazu gehören tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus und Leitungen – also alles, was nicht zur einzelnen Wohnung gehört.

👉 Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung wird nicht vom einzelnen Eigentümer, sondern von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Der Verwalter kümmert sich in der Regel um den Versicherungsvertrag.

Typische Leistungen der Gebäudeversicherung:

  • Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

  • Optional: Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch)

  • Optional: Glasbruch an Gebäudeverglasungen

Die Beiträge zur Gebäudeversicherung werden über das Hausgeld auf die Eigentümer umgelegt. Damit ist das Gemeinschaftseigentum abgesichert – aber nicht automatisch dein persönliches Sondereigentum.

 

Welche Versicherung braucht der einzelne Wohnungseigentümer?

Auch wenn die Gebäudeversicherung besteht, sollten Eigentümer ihren privaten Besitz und ihr Haftungsrisiko absichern.

a) Hausratversicherung

Deckt Schäden an deinem persönlichen Eigentum innerhalb der Wohnung (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte usw.) ab – zum Beispiel durch:

  • Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel

  • Optional: Elementarschäden und Fahrraddiebstahl

b) Privathaftpflichtversicherung

Sie schützt dich vor finanziellen Folgen, wenn du anderen einen Schaden zufügst – etwa wenn Wasser aus deiner Waschmaschine in die Nachbarwohnung läuft.

Tipp: Prüfe, ob in deiner Police Schäden an Miet- oder Eigentumswohnungen eingeschlossen sind.

c) Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wenn du deine Wohnung vermietest, reicht die private Haftpflicht meist nicht aus.
Diese spezielle Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche ab, falls z. B.:

  • jemand auf einer vereisten Zuwegung stürzt,

  • ein loser Balkonstein herabfällt oder

  • bauliche Mängel zu Schäden führen.

In einem Mehrfamilienhaus schließt die WEG die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für alle Eigentümer ab.

 

Zusatzschutz: Deckungserweiterungen, die sich lohnen können

Neben den Standardleistungen gibt es sinnvolle Erweiterungen – insbesondere bei höherwertigen Immobilien oder bei Vermietung:

  • Elementarschadenversicherung: Schutz bei Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch.

  • Gebäudeglasversicherung: Ersatz bei Glasbruch an Fenstern oder Wintergärten.

  • Mietausfallversicherung: Ersetzt entgangene Mieteinnahmen bei unbewohnbaren Wohnungen nach einem Schaden.

  • Wohnungseigentümer-Rechtsschutz: Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um das Eigentum oder mit Mietern.

Wer schließt den Versicherungsvertrag ab?

  • Gebäudeversicherung: Die Eigentümergemeinschaft (Verwalter im Namen der WEG)

  • Hausratversicherung: Jeder Eigentümer individuell

  • Haftpflichtversicherung: Privat oder – bei Vermietung – über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Tipp: Lass dir vom Verwalter regelmäßig eine Kopie der Gebäudeversicherungspolice geben, um zu wissen, welche Risiken abgedeckt sind.

 

Versicherung bei Vermietung: Das ist zu beachten

Hausratversicherung ist in der Regel nicht mehr nötig, wenn du unmöbliert vermietest.

  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird Pflicht, da du als Vermieter haftest, wenn jemand auf dem Grundstück oder im Haus zu Schaden kommt.

  • Eine Mietausfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn du auf regelmäßige Mieteinnahmen angewiesen bist.

Umlage der Versicherungsprämien auf den Mieter

Die Kosten für die Gebäudeversicherung und bestimmte Haftpflichtversicherungen (z. B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) zählen zu den umlagefähigen Nebenkosten (§ 2 Nr. 13 BetrKV).
Das bedeutet: Du kannst diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.