Autounfall im Ausland? Worauf muss man achten?

Urlaubszeit ist Reisezeit und das liebste Fortbewegungsmittel der Deutschen ist das eigene Auto. Im Urlaub fährt man damit auch gerne mal ins Ausland. Das dort nicht unbedingt die gleichen rechtlichen Voraussetzungen gelten wie in Deutschland, ist leider nicht jedem bekannt. Auf was man bei einem Autounfall im Ausland achten muss, habe ich hier in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.

 

Einmal nicht kurz aufgepasst und schon ist es passiert: Auffahrunfall mitten in Italien - Auto kaputt und jetzt der ganze Ärger. Da man den Unfallgegner nicht versteht, doppelt schwierig. Aber auf was muss man in solch einem Fall nun achten?

 

Grüne Versicherungskarte besorgen

 

Vor jeder Reise ins Ausland, sollte man sich bei seiner Versicherungsgesellschaft die "Grüne Versicherungskarte" besorgen. Dieser Versicherungsnachweis kann Ihnen im Schadensfall helfen, da sie Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten der ausländischen Partnerversicherung enthält, die im Schadensfall Unterstützung bei der Regulierung leistet. In manch europäischen Ländern ist das Mitführen dieser grünen Versicherungskarte sogar Pflicht.

 

Europäischer Unfallbericht

Darüber hinaus sollte man für alle Fälle einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben. Dieser hilft bei der Schadensaufnahme, da dieser grafisch und inhaltlich in allen Ländern/Sprachen gleich ist. Darüber hinaus sind alle Fragen durchnummeriert, was bei Verständigungsschwierigkeiten hilft. Den Europäischen Unfallbericht erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Versicherung oder dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV).

 

Wenn es passiert ist: Ruhe bewahren

 

Zunächst sollten Sie nach Möglichkeit den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen. In manchen Ländern ist dies sogar Voraussetzungen dafür, dass der Schaden von der Versicherung reguliert wird ( z.B. Polen, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Slowakei ).

Machen Sie Fotos und fertigen Sie Skizzen an: Unterschreiben Sie kein Schriftstück, das Sie nicht verstehen. Händigen Sie dem Unfallgegner eine Kopie Ihrer grünen Versicherungskarte aus und melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer eigenen Versicherung, notieren Sie sich die Namen von Zeugen.

 

 

Allianz-Werbung aus den 80er Jahren


Es gilt das Recht des Unfalllandes

 

Eigentlich klar: Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall geschehen ist. in der Regel bedeutet dies, das Sie, falls Sie Geschädigter sind, schlechter wegkommen, als in Deutschland. Beispielsweise müssen Sie nach italienischen Recht den Sachverständigen selber zahlen. In Tschechien hingegen leistet die Haftpflichtversicherung nicht für Wertminderung oder einen Leihwagen.

 

Fazit: Sorgen Sie vor und organisieren Sie sich die grüne Versicheurngskate und den europäischen Unfallbericht. Diese helfen Ihnen im Falle eines Unfalls weiter. Aber vor allen Dingen gilt: Ruhe bewahren!

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