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Warum gibt es bei Versicherungen Wartezeiten?

Schlaue Idee: Schnell eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und sich gleich darauf das Gebiss sanieren lassen. Die Idee ist gut, klappt nur nicht, weil es bei machen Versicherungsverträgen - wie z.B. Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten gibt. Warum es Wartezeiten gibt und wozu diese gut sind - das erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.

 


Warten ist nicht jedermanns Stärke...

Das Beispiel aus der Einleitung verdeutlicht es schon: Wenn alle, die sich ihr Gebiss sanieren lassen möchten, noch schnell eine Versicherung abschliessen und nach abgeschlossener Behandlung kündigen, wäre die Versicherung schnell pleite. Bei einer Versicherung ist es ungewiss, ob der Versicherungsfall überhaupt eintritt - wenn ich so verfahre, wie beschrieben, suche ich nur jemanden, der meine Rechnungen zahlt - das kann nicht funktionieren. Versicherungen sollen unvorhersehbare Schäden ersetzen, aber nicht dort einspringen, wo bei Vertragsabschluss schon sicher ist, dass gezahlt werden muss. Deshalb gibt es bei vielen Versicherungen eine Warte- bzw. Karenzzeit, bis der Versicherungsschutz auch greift.

Bei welchen Versicherungen gibt es Wartezeiten?

 

Wartezeiten gibt es üblicherweise in der Privaten Krankenversicherung - sowohl bei den Vollkostentarifen, als auch den Zusatztarifen. Unter Umständen verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit, beispielsweise wenn man direkt aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt. 

Darüber hinaus gibt es auch Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung. Wartezeiten findet man oft bei Arbeits-, Vertrags- oder Wohnungsrechtsschutz. Ähnlich wie bei der Krankenversicherung möchte man hier vermeiden, bei einem bereits laufenden Versicherungsfall die Kosten übernehmen zu müssen. Grundsätzlich gilt: Man kann nur zukünftige Rechtsstreitigkeiten versichern.


 

 

Gibt es Ausnahmen?

 

Natürlich keine Regel ohne Ausnahme: Bei einigen Rechtsschutzversicherern kann man bei einzelnen  Vertragsarten auch Versicherungsschutz ohne Wartezeiten beantragen. Noch seltener sind sogenannte Rückwärtsversicherungen, wo der bereits eingetretene Versicherungsfall noch versichert wird - Beispiel sind Verkehrsordnungswidrigkeiten. Allerdings muss man sich hierfür für längere Zeit an den Versicherer binden.

 

Wartezeiten bei Unfall oder Schadensversicherungen?

 

In der Schadensversicherung ( Haftpflicht-, Unfall, Wohngebäude- und Hausratversicherung) gibt es üblicherweise keine Wartezeiten - Schäden sind ab Versicherungsbeginn versichert. Einzige Ausnahme: Möchte man für seine Wohngebäude- oder Hausratversicherung den Baustein Elementarschaden hinzufügen, gibt es hier bei vielen Versicherern eine Wartezeit.

 

Wie lange können Wartezeiten sein?

 

Je nach Versicherungssparte sind auch die Wartezeiten unterschiedlich. In der PKV gibt es die allgemeine Wartezeit mit drei Monate Dauer ( gilt für allgemeine Krankheitskosten, Krankenhaustagegeld sowie Krankentagegeld) und der besonderen Wartezeit (Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Psychotherapie, Entbindungen). Diese Wartezeiten entfallen in der Regel bei einem nahtlosen Übergang aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen PKV.

 

In der Rechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit meist drei Monate, bei der Elementarschadenversicherung oft nur einige Wochen - allerdings ist dies von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

 

 

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