Wenn mal was schief läuft: Richtig beschweren bei Versicherungen

Die Hausratversicherung reguliert nicht den gesamten Schaden? Die Private Krankenversicherung kürzt willkürlich die Arztrechnung: Der Gang zum Anwalt liegt nah. Doch Gerichtsverfahren sind teuer und langwierig und ob man am Ende Recht bekommt, eher ungewiss.Für Versicherungskunden gibt es Alternativen.

Wer Ärger mit seiner Versicherung hat, kann in Deutschland auch den sogenannten Versicherungsombudsmann kontaktieren. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Schlichtungsstelle, deren Entscheidung bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für beide Seiten, also Kunde und Versicherer, bindend ist. Allerdings sind nicht alle Versicherer Mitglied dieser Schlichtungsstelle; dies solltet Ihr also prüfen, bevor Ihr Eure Beschwerde startet. Achtung: Für die Private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann mit anderen Regeln.

 

Um die Anfrage zu startet, füllt Ihr auf der Homepage des Ombudsmannes den Schlichtungsantrag online aus.

Alternativ kann der Antrag auch als PDF heruntergeladen werden. Danach werden Antrag und benötigte Versicherungsunterlagen hochgeladen oder per Post an den Ombudsmann geschickt. Hierbei ist wichtig, das Ihr konkret formuliert, um was es geht und was Ihr fordert. 

 

Entscheidung dauert bis zu zwei Monate

 

Nach Erhalt der Unterlagen bittet der Ombudsmann den Versicherer um eine Stellungnahme und prüft danach die Rechtslage. Bei einem Streitwert bis zu 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmannes verbindlich, bis 100.000 Euro stellt er eine Empfehlung da. Seid Ihr mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden, könnt Ihr immer noch einen Anwalt beauftragen und den Weg über das Gericht gehen.

 

Die Kontaktdaten der Ombudsmänner:

 

www.versicherungsombudsmann.de

 

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann für die

Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin