Eine Reisegepäckversicherung bietet Schutz bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, ist jedoch nicht immer notwendig. Oft haften Transportunternehmen oder Hausratversicherer für Schäden. Dennoch kann eine Gepäckversicherung sinnvoll sein, insbesondere für Reisende mit Fernbussen oder Schiffen sowie für Personen ohne Hausratversicherung

Wer zahlt bei Gepäckverlust oder -schäden?
- Fluggesellschaften: Erstatten bis zu ca. 1.400 Euro pro Person, bei Kabinengepäck auf Schiffen bis zu ca. 2.800 Euro.
- Deutsche Bahn: Erstattet bis zu ca. 1.500 Euro, ohne Quittung pauschal ca. 380 Euro pro Gepäckstück.
- Fernbusunternehmen: Haftung bis ca. 1.200 Euro pro Gepäckstück, jedoch nur bei Unfall oder Fahrlässigkeit.
- Hausratversicherer: Schutz bei Raub, Einbruchdiebstahl und Schäden durch Naturereignisse, oft bis zu 10.000 Euro.
Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
- Schiffs- und Fernbusreisen: Schutz bei Diebstahl aus Schiffskabinen oder Gepäckräumen.
- Reisende ohne Hausratversicherung: Absicherung bei Raub oder Einbruchdiebstahl.
- Flugreisen: Vermeidung von Diskussionen mit Fluggesellschaften im Schadensfall.
Einschränkungen und Ausschlüsse
Die meisten Reisegepäckversicherungen haben strenge Auflagen und viele Ausschlüsse:
- Wertsachen: Bargeld, Schmuck und elektronische Geräte sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.
- Camping und Fahrräder: Schutz meist zeitlich begrenzt oder nur bei bestimmten Bedingungen.
- Technische Geräte: Erstattung oft nur zum Zeitwert, abhängig vom Alter des Geräts.
Empfehlungen
- Schutz bei Verlust: Transportunternehmen oder Hausratversicherer bieten oft ausreichenden Schutz.
- Schlichtungsstelle: Bei Streitigkeiten mit Transportfirmen hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (soep-online.de).
Fazit
Eine Reisegepäckversicherung ist nicht immer notwendig, kann aber für bestimmte Reisende sinnvoll sein. Vor Abschluss sollten die Bedingungen und Einschränkungen genau geprüft werden.