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Was ist eigentlich eine eVB?

Wissen Sie noch, was eine Deckungskarte ist? Die Deckungskarte war der Vorläufer der eVB, der elektronischen Versicherungsbestätigung. Sie bekamen Sie von Ihrem Versicherungsvermittler, wenn Sie ein neues Fahrzeug zulassen wollten und mussten sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Die Deckungskarte ist mittlerweile Geschichte, sie wurde von der schon erwähnten eVB abgelöst. Wo Sie die eVB bekommen und wann sie benötigt wird, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

 

Bild: Björn Wylezich - stock.adobe.com
Bild: Björn Wylezich - stock.adobe.com

Wozu wird eine eVB überhaupt benötigt?

Die eVB dient der Zulassungsstelle als Nachweis, dass für das von Ihnen neu zuzulassende Fahrzeug Versicherungsschutz im Rahmen einer KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne KFZ-Haftpflichtversicherung wird in Deutschland kein Auto zugelassen; die KFZ-Haftpflichtversicheurng ist eine sogenannte Pflichtversicherung; das Fahren eines Fahrzeugs ohne ausreichenden Haftpflichtschutz ist im übrigen strafbar. Eine eVB besteht aus eine siebenstelligen Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Die ersten beiden Stellen identifizieren den Versicherer; die folgenden Zahlen und Buchstaben sind frei vergeben.

Wie erhalte ich eine eVB?

Die eVB erhalten Sie direkt von Ihrem KFZ-Versicherer. Die Anforderung kann telefonisch oder online erfolgen. Bei Onlineabschlüssen können Sie die eVB direkt auf der Homepage beantragen, beispielsweise hier - Die Erteilung einer eVB ist kostenlos. Die Nummer ist nach Vergabe für drei Monate gültig. Wer jetzt glaubt, für drei Monate kostenfrei Versicherungsschutz zu bekommen: Wird die eVB über die Zulassungsstelle zur Zulassung eines Fahrzeugs genutzt, muss innerhalb einer Frist von sieben bis 14 Tagen ein KFZ-Haftpflichvertrag zustande kommen. Passiert dies nicht, wird der Versicherungsschutz widerrufen.

Warum gibt es die eVB überhaupt- Hat doch früher auch funktioniert...

Durch die eVB wird das Zulassen eines Fahrzeugs beschleunigt; die Zulassungsstelle kann schnell überprüfen, ob Versicherungsschutz besteht - eine manuelle Überprüfung ist nicht mehr erforderlich. Ebenso schützt die eVB vor Missbrauch und Fälschungen; mit auch ein Grund, dass die Zahl der unversicherten Fahrzeuge, die unterwegs sind, in Deutschland vergleichsweise gering ist.

 

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker - KFZ-Versicherung