Kleinschäden bei der Versicherung zu melden kann langfristig Nachteile haben. Häufige Schadenmeldungen können zu höheren Beiträgen, schlechteren Vertragsbedingungen oder sogar zur Kündigung führen. Besonders wenn eine Selbstbeteiligung besteht, lohnt sich die Meldung kleiner Schäden oft nicht. Daher ist es häufig sinnvoll, Schäden unter etwa 300–500 Euro selbst zu bezahlen.
Illegale Straßenrennen sind in Deutschland eine Straftat (§315d StGB). Teilnehmer riskieren Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug und die Einziehung des Fahrzeugs. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar zunächst den Schaden des Opfers, kann aber Regress beim Fahrer nehmen. Die Kaskoversicherung kann Leistungen verweigern, sodass der Fahrer häufig selbst für den eigenen Schaden aufkommen muss.
Hagel, Sturm und Überschwemmungen können am Auto teure Schäden verursachen. In der Regel zahlt die Teilkaskoversicherung für Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) sowie für Wasserschäden durch Überschwemmung. Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit, etwa beim Durchfahren überfluteter Straßen, kann der Versicherungsschutz eingeschchränkt sein.
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Pflicht bei Schnee, Eis oder Glätte. Dann dürfen nur wintertaugliche Reifen gefahren werden. Ohne passende Bereifung drohen Bußgeld und Punkte. Bei Unfällen kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen, wenn falsche Reifen mitursächlich waren; die Haftpflicht zahlt immer, kann aber Regress nehmen.
Bei einem Autounfall im Ausland ist gute Vorbereitung wichtig. Empfehlenswert sind die Grüne Versicherungskarte und der Europäische Unfallbericht. Nach einem Unfall sollten Beweise gesichert, keine unverständlichen Dokumente unterschrieben und der Schaden schnell der Versicherung gemeldet werden. Je nach Situation sollte die Polizei hinzugezogen werden. Es gilt grundsätzlich das Recht des Unfalllandes, die Regulierung kann aber oft über deutsche Ansprechpartner erfolgen.
Das Fahren ohne Schuhe ist in Deutschland erlaubt, da die StVO kein explizites Verbot vorsieht. Allerdings gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht (§ 1 StVO), die eine sichere Fahrzeugführung verlangt. Im Schadenfall kann grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk wie Flip-Flops oder barfuß fahren den Unfall begünstigt hat. Während die Kfz-Haftpflicht Schäden Dritter abdeckt, kann die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen oder verweigern.
Motorradfahren ist beliebt. Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, sollte den richtigen Versicherungsschutz haben - auch weil auf dem Motorrad relativ schutzlos einem möglichen Unfall ausgeliefert ist. Welche Policen Sinn machen, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Wenn Ende des Jahres die KFZ-Wechsel-Saison beginnt, häufen sich bei Versicherungsvermittler die Kundenanfragen; denn keiner möchte mehr als unbedingt nötig für die Versicherung seines Fahrzeugs zahlen. Dieses Jahr werden die Anfragen an die Makler und Vertreter wahrscheinlich steigen, denn es stehen massive Prämienerhöhungen an. Warum das so ist und was man dagegen tun kann, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Regeln für Winterreifen. Bisher galt, das bei winterlichen Wetterverhältnissen nur Reifen mit dem "M+S"-Symbol (Matsch und Schnee) verwendet werden durften. Ab 1.10.2024 ändert sich dies: Reifen, die nur ein M+S-Symbol haben, dürfen dann nicht mehr genutzt werden.
Du hast Dein Auto stillgelegt und es wird gestohlen und jemand baut damit einen Unfall. Und jetzt ? Keine Bange, hier greift die sogenannte Ruheversicherung.