Es ist schnell passiert: Herd angelassen, Kerze nicht ausgemacht, Fenster auf Kipp - Kleinigkeiten, die einem gerne mal passieren. Wenn es aber hierdurch zu einem Schaden kommt, kann es passieren, dass die Hausratversicherung die Schadenszahlung kürzen oder gar nicht zahlen, weil im Bedingungswerk "grobe Fahrlässigkeit" ausgeschlossen ist. Das muss aber nicht sein.