Das Fahren ohne Schuhe ist in Deutschland erlaubt, da die StVO kein explizites Verbot vorsieht. Allerdings gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht (§ 1 StVO), die eine sichere Fahrzeugführung verlangt. Im Schadenfall kann grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk wie Flip-Flops oder barfuß fahren den Unfall begünstigt hat. Während die Kfz-Haftpflicht Schäden Dritter abdeckt, kann die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen oder verweigern.