Im Urlaub in der EU oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen benötigen Sie für medizinisch notwendige Behandlungen Ihre europäische Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein. Die Krankenkasse übernimmt Arztkosten bei Vertragsärzten, jedoch keine geplanten Arztbesuche oder Behandlungen durch Privatärzte. In einigen Fällen müssen Sie die Kosten vor Ort selbst zahlen und später einreichen. Rücktransporte werden nicht übernommen. Eine Auslandskrankenversicherung wird emp