Drohnenversicherung/Drohnenhaftpflicht

Drohnen, bzw. Quadrocopter werden bei immer beliebter: Einfach Modelle sind bereits für rund 30 Euro zu haben; nach oben gibt es hingegen kaum Grenzen. Aber einfach kaufen, auspacken und ausprobieren - das sollte man sich gut überlegen. Nach zahlreichen Zwischenfällen in der letzten Zeit wurden die Regeln un Bestimmung zur Nutzung der unbemannten Flugobjekte verschärft...

 



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Eigentlich handelt es sich hierbei auf den ersten Blick nicht um ein Versicherungsthema; beim zweiten Blick hingegen schon... In den letzten Monaten hat ein neuer Trend unser Land erfasst: Viele Menschen kaufen sich die mittlerweile für Privatpersonen erschwinglich gewordenen Drohnen, die auch Quadrocopter genannt werden.

 

Breite Preisspanne

 

Die günstigsten Fluggeräte starten bei ca. 30 Euro - passen auf die Handfläche und sind allerdings auch nur für Flüge in der Wohnung geeignet. Wer halbwegs professionell unterwegs sein will, legt für seien Drohen schon mal 3000 Euro auf den Tisch. Geräte für Profis hingegen haben schonmal den Wert eines Mittelklassewagens.

© Alexander Kolomietz - Fotolia.com
© Alexander Kolomietz - Fotolia.com

Wo darf man fliegen?

 

Theoretisch darf man mit seiner Drohne überall fliegen, wo man niemanden gefährdet. Allerdings gibt es Einschränkungen: In den Kontrollzonen der Flughäfen, ca. 1,5 km um den Flughafen herum, ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung der Flugsicherung seine Drohne steigen zu lassen. Verboten ist das Überfliegen von Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Unglücksstellen. Auch für das Berliner Regierungsviertel gilt ein Flugverbot. Darüber hinaus gibt es Sperrzonen rund um Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen.

 

Darf man fotografieren?

 

Die HD-Kameras der Drohnen können mittlerweile recht gute Landschaftsbilder machen; die professionellen Drohnen sogar gestochen scharf. Hierbei handelt es sich um ein etwas kniffeliges Thema: Normalweise greift bei Außen- und Landschaftsaufnahmen die sogenannte "Panoramfreiheit", die besagt, das ich alles, was ich auch von öffentlichen Grund ohne Hilfsmittel einsehen kann, fotografieren und auch veröffentlichen kann. Allerdings dürfte hier die Drohne schon als Hilfsmittel gelten, so dass man zwar fotografieren kann, die Bilder aber nicht veröffentlichen darf.

 Ebenso darf man nicht in Bereiche fotografieren, die man sonst nicht einsehen könnte: z.B. den Nachbarn beim Sonnen im Garten usw.

 

Braucht man eine Versicherung?

 

Hier wird es jetzt spannend. Der Drohnenpilot haftet für alle von ihm und seinem Fluggerät verursachten Schäden - eine Versicherung ist mittlerweile Voraussetzung, um die Drohne starten zu können. Allerdings sind Drohnen, Modellflugzeuge und ähnliche Fluggeräte in der Regel nicht in der Privathaftpflicht mitversichert. Bei einzelnen Anbietern kann das Risiko miteingeschlossen werden, bei anderen ist dies nicht möglich - hier benötigt man eine spezielle Modellflughaftpflicht.Für nähere Informationen schauen Sie in Ihre Versicherungsunterlagen oder fragen direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an. Leider sind aber immer noch zu viele Drohnen-Piloten ohne die entsprechende Haftpflichtversicherung unterwegs; Schätzungen gehen davon aus, dass ein Viertel der Drohnen-Piloten bisher auf die Versicherung verzichten.

Das Drohnenunfälle keine theoretischen Ereignisse darstellen, belegt dieser Artikel über einen Notlandung einer Drohne auf der Autobahn A99 bei München.

 

Benötigt man eine Aufstiegsgenehmigung?

 

Nutzen Sie ihre Drohne gewerblich oder wiegt Ihre Drohne mehr als 5 Kg, benötigen Sie eine Aufstiegsgenehmigung, die Sie in Hessen beispielsweise beim zuständigen Regierungspräsidium erhalten. Eine Genehmigung ist gebührenpflichtig und kostet beim Regierungspräsidium Darmstadt beispielsweise 200 Euro und ist 2 Jahre gültig. Um die Genehmigung zu erhalten, benötigen Sie zur Vorlage bei der Behörde einen Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Seit Februar 2017 strengere Regeln für Drohnenpiloten

 

Nach gehäuften Zwischenfällen mit Drohnen hat die Politik Anfang des Jahres 2017 regulierend eingegriffen und die Regeln für Drohnen und deren Piloten verschärft. Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht benötigen eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.