Wenn die Lebensversicherung pleite geht

Im Sommer 2002 passierte etwas, was einmalig war und ist in der deutschen Versicherungswirtschaft: Ein Lebensversicherer ging pleite. Die Mannheimer Lebensversicherung, die sich selber durch Aktienspekulationen ruiniert hatte, musste unter das Dach von "Protektor", dem deutschen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen schlüpfen. Aber was ist überhaupt ein Sicherungsfonds ? Was bedeutet es für Deine Lebensversicherungsverträge, falls Deinem Versicherer das Gleiche passiert ?

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker - Lebensversicherung

Als hätte man es geahnt: 2002 wurde die Protektor Lebensversicherung AG gegründet mit dem Ziel, eine Auffanggesellschaft zu bilden, die Kundenverträge weiterführt, wenn der Versicherer in finanzielle Probleme gerät,

Alle Mitgliedsunternehmen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sind Träger von Protektor.

 

Bisher erster und einziger Fall: Die Mannheimer Leben

 

Der Gesamtbestand der Mannheimer Leben mit über 340.000 Verträgen wurde auf die Protektor AG übertragen. Hiermit wurde gewährleistet, das alle Verträge der Kunden weitergeführt wurden - mit allen vertraglichen Vereinbarungen und Garantien. Aktuell gibt es noch ca. 100.000 Verträge, die neben den vertraglichen Garantien sogar Überschussbeteiligungen erhalten. Diese Verträge sind sogar so attraktiv, dass sich Policenaufkäufer wie die Frankfurter Leben oder Mylife dafür interessieren.

 

Bis 2004 war dieser Sicherungsfonds eine freiwillige Einrichtung der deutschen Versicherer - ab 2004 wurde dies sogar vorgeschrieben. Für Versicherungskunden bedeutet dies, dass sie keine Angst vor eine Pleite Ihres Versicherers haben müssen.

 

Wer ist nicht Mitglied bei Protektor?

 

Es gibt sich Versicherngsunternehmen, die nicht Träger von Protektor sind. Das sind beispielsweise britische Lebensversicherer wie Canda Life, die ihren Sitz in Irland hat und deswegen unter das irische Insolvzensicherungsrecht fällt. Einen europäischen Sicherungsfonds gibt es aktuell noch nicht. Allerdings entspricht die irischen Insolvenzsicherungsvorschriften den deutschen Regeln, da diese alle auf einer EU-Vorgabe beruht.

 

Wer entscheidet eigentlich, ob ein Sicherungsfall vorliegt?

 

Diese Entscheidung trifft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin. Die BaFin ordnet den Übertrag der Versicherungsverträge auf den Sicherungsfonds an, wenn ein Protektor-Mitgliedsunternehmen nicht mehr im Stande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen und eine Sanierung des Unternehmens nicht möglich ist.

 

Aber was passiert, wenn der Sicherungsfonds nicht ausreicht ? Sind die Kundengelder dann gefährdet?

 

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die Gelder des Sicherungsfonds nicht ausreichen, kann Protektor Sonderbeiträge von seinen Mitgliedern verlangen. Sollte auch dies nicht langen, kann die BaFin die Verpflichtungen aus den Verträgen um bis zu 5% reduzieren

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