Spätestens seit den Plänen der Bundesregierung, den Co2-Ausstoss des Gebäudesektors und senken zu wollen, ist sie im Gespräch: Die Wärmepumpe.
Sie soll in Zukunft der Heizstandard in deutschen Gebäuden werden, damit der Wechsel weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energien gelingt.
Was man beim Versichern dieser Geräte beachten muss und warum Ihr Eure Wohngebäudeversicherung dahingehend prüfen solltet, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.

Das plant die Bundesregierung beim Thema Heizung
Das geplante Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren. Energien betrieben wird. Aktuell vorhandene Öl- und Gasheizungen bekommen Bestandsschutz, solange sie repariert werden können. Sollte die Heizung nicht mehr repariert werden können, greifen Übergangsfristen.
Nachfrage nach Wärmepumpen steigt rasant
Nicht erst, seitdem die Pläne des Wirtschaftsministeriums bekannt wurden, haben viele Häuslebauer auf das Thema erneuerbare Energien gesetzt und sich - trotz höherer Anschaffungskosten - für eine Wärmepumpe entschieden. Knapp 240.000 Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 neu eingebaut - ein Absatzplus von 53 % im Vergleich zu 2021. Allein im ersten Quartal steigerte sich der Absatz von Wärmepumpen im Vergleich zum 1. Quartal 2022 um 111 Prozent (Quelle: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie)
Richtiger Versicherungsschutz für Wärmepumpen
Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, sollten Hausbesitzer mit Wärmepumpen prüfen, dass die Wärmepumpe auch mitabgesichert ist - und zwar in ausreichender Höhe. Wer nachträglich eine Wärmepumpe einbaut, sollte UNBEDINGT seinen Gebäudeversicherer kontaktieren und klären, ob die Wärmepumpe mitversichert ist und wenn nein, ob sie mitversichert werden kann.
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Vorsicht Falle: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl der Wärmepumpe
Der hohen Nachfrage nach Wärmepumpen steht ein geringes Angebot gegenüber - teilweise haben die Hersteller aktuell Lieferzeiten von ein bis eineinhalb Jahren. Das weckt natürlich Begehrlichkeiten bei Ganoven, denn Wärmepumpen sind in der Regel außen verbaut und demnach für Ganoven leicht zugänglich.
Dem Schock nach dem Diebstahl der Wärmepumpe folgt der nächste, wenn der Eigenheimbesitzer feststellt, dass die Gebäudeversicherung den Diebstahl nicht ersetzt.
Eine "klassische Wohngebäudeversicherung" schützt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Der Diebstahl der Heizungsanlage fällt da nicht drunter - allenfalls, wenn die Wärmepumpe als "Gebäudezubehör" gilt - allerdings sind da die Entschädigungssummen in der Regel gedeckelt, so dass ein hoher Eigenanteil übrig bleibt.
Alternative zur Wohngebäudeversicherung
Wenn es keine Möglichkeit gibt, die Wärmepumpe über die Gebäudeversicherung abzusichern, gibt es alternative Möglichkeiten: Eine spezielle Elektronikversicherung für Energietechnik - praktisch eine Vollkasko - nicht nur für die Wärmepumpe, sondern auch für Photovoltaikanlagen und Pelletheizungen.
Die Heizung ist dann nicht nur gegen die bekannten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel versichert, sondern auch beispielsweise gegen Diebstahl, Bedienungsfehler, technische Störungen u.v.m. (Aufzählung nicht vollständig)
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