Während eines Skiurlaubs kann es schnell zu Unfällen kommen, bei denen eine Bergung notwendig wird. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Bergungskosten nur teilweise, abhängig vom Unfallort und den Umständen. Eine vollständige Kostenübernahme ist selten, besonders im Ausland. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Bergung und Rettung zu kennen, da dies die Kostenübernahme beeinflusst.

Unterschied zwischen Bergung und Rettung
Der Unterschied zwischen Bergung und Rettung liegt in den Umständen und der Dringlichkeit des Einsatzes:
- Bergung: Dies bezieht sich auf den Abtransport eines Unfallopfers, wenn es nicht auf normalem Wege möglich ist, beispielsweise aufgrund unzugänglichen Geländes. Hierbei kann ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kommen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel nur teilweise.
- Rettung: Dies betrifft den Transport eines schwer verletzten Unfallopfers, bei dem der Landweg zum nächsten Krankenhaus zu weit oder gefährlich wäre. In solchen Fällen wird oft ein Rettungshubschrauber eingesetzt, um eine Verschlechterung des Zustands zu vermeiden. Innerhalb Deutschlands werden die Rettungskosten meist komplett von der Krankenkasse übernommen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Bergung in der Regel nur einen Teil der Kosten. Die genaue Höhe der Kostenübernahme kann je nach Krankenkasse und den spezifischen Umständen der Bergung variieren. Eine vollständige Übernahme der Bergungskosten ist selten und kann in manchen Fällen sogar ganz verweigert werden. Besonders im Ausland hängt die Kostenübernahme von den jeweiligen Regelungen des Landes und den Vereinbarungen zwischen den Ländern und Deutschland ab.
Es ist daher ratsam, sich vor einem Skiurlaub bei der eigenen Krankenkasse zu informieren und gegebenenfalls eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.
Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Rettungskosten per Hubschrauber ?

Die Rettungskosten mit einem Hubschrauber werden dann übernommen, wenn das Unfallopfer so schwer verletzt ist, dass der Landweg zum nächstmöglichen Krankenhaus zu weit oder gefährlich wäre und die Gefahr besteht, dass der Zustand des Verletzten sich verschlechtern könnte. Dies gilt insbesondere innerhalb Deutschlands.
In solchen Fällen wird oft ein Rettungshubschrauber eingesetzt, und die Kosten für diesen Rettungseinsatz werden in der Regel komplett von der Krankenkasse übernommen.
Im Ausland hängt die vollständige Übernahme der Rettungskosten von den jeweiligen Regelungen des Landes und den Vereinbarungen zwischen den Ländern und Deutschland ab.
Für Bergungskosten im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen, die von mehreren Faktoren abhängen:
- Land und Vereinbarungen: Die Übernahme der Bergungskosten hängt von den Regelungen des jeweiligen Landes und den Vereinbarungen zwischen diesem Land und Deutschland ab.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Innerhalb Europas reicht in der Regel die normale gesetzliche Krankenversicherung aus, um eine angemessene Behandlung zu erhalten. Allerdings werden die Bergungskosten nicht automatisch vollständig übernommen.
- Auslandsreisekrankenversicherung / Unfallversicherung: Um sich umfassend abzusichern, insbesondere bei Reisen außerhalb Europas oder in schwer zugänglichem Gelände, wird der Abschluss einer Auslandsreisekranken- bzw. Unfallversicherung empfohlen. Diese kann die restlichen oder kompletten Bergungskosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt werden.

Fazit:
Die Kosten eines Bergungseinsatzes können, wenn ein Hubschrauber beteiligt ist, sehr hoch ausfallen. Schutz vor dieser hohen Kostenbelastung bieten eine Unfallversicherung bzw. eine Auslandsreisekrankenversicherung. Beachten Sie aber: Bergungskosten im Inland werden nicht von einer Auslandsreisekrankenversicherung übernommen, hier greift eine private Unfallversicherung.
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