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Im Urlaub zum Arzt: So funktioniert es

Im Urlaub kann es schnell passieren, dass man unerwartet medizinische Hilfe benötigt – sei es wegen einer Verletzung, einer plötzlichen Erkrankung oder anderer gesundheitlicher Probleme.  Doch wie funktioniert der Arztbesuch im Ausland, insbesondere in der Europäischen Union oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen? .

 

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Im Urlaub zum Arzt gehen – So funktioniert es 

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland im Urlaub in einem EU-Land oder bestimmten anderen Ländern medizinische Hilfe benötigen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Vorbereitung: Nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte (mit der europäischen Krankenversicherungskarte, EHIC, auf der Rückseite) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.   Für Länder wie die Türkei, Tunesien oder Bosnien und Herzegowina benötigen Sie zusätzlich einen Auslandskrankenschein, den Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.  
  • Arztwahl: Suchen Sie eine Klinik oder Praxis, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort zusammenarbeitet.   Privatärzte werden in der Regel nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenkasse bezahlt.   Die Notfall-Hotline Ihrer Krankenkasse kann bei der Suche helfen.  
  • Behandlung: Legen Sie Ihre EHIC oder den Auslandskrankenschein vor.   In der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz ist die EHIC gültig.   In anderen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wird die EHIC nicht akzeptiert, daher ist der Auslandskrankenschein notwendig.  
  • Kosten: Eventuell müssen Sie die Behandlung vor Ort selbst bezahlen, wenn Ihre Karte oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert wird.   Die Rechnung können Sie später bei Ihrer Krankenkasse einreichen.   Beachten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Rücktransportkosten übernimmt.  

Tipp: Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen, insbesondere für Reisen in entferntere Länder, da sie umfassenderen Schutz bietet. 

 

Welche Länder akzeptieren die europäische Krankenversicherungskarte ?

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird in den folgenden Ländern akzeptiert:

  • Alle Länder der Europäischen Union (EU) 
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein
  • Großbritannien
  • Schweiz

In anderen Ländern wie der Türkei, Tunesien oder Bosnien und Herzegowina, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wird die EHIC nicht akzeptiert.   Stattdessen benötigen Sie dort einen Auslandskrankenschein, den Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen. 

 

Welche Dokumente sind für die Behandlung im Ausland erforderlich ?

Für eine Behandlung im Ausland benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Krankenkassenkarte: Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite, gültig in der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz.  
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.  
  • Auslandskrankenschein: Für Länder wie die Türkei, Tunesien oder Bosnien und Herzegowina, da die EHIC dort nicht akzeptiert wird.  Diesen müssen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse im Ausland ?

Für eine Behandlung im Ausland benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Krankenkassenkarte: Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite, gültig in der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz.  
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.  
  • Auslandskrankenschein: Für Länder wie die Türkei, Tunesien oder Bosnien und Herzegowina, da die EHIC dort nicht akzeptiert wird.  Diesen müssen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
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