Beamte in Deutschland müssen sich anders absichern, als "normale" Angestellte in der Privatwirtschaft. So kommt der Dienstherr, also der Bund bei Bundesbeamten oder das Land bei Landesbeamten für einen Teil der Krankheitskosten seiner Beamten auf. Dieses System nennt sich "Beihilfe". Die Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten ist abhängig vom Beihilfeland, dem Familien- und dem Berufsstatus. Beihilfeberechtigt sind Beamte,Richter und deren Kinder, Versorgungsempfänger...
Beschäftigt man sich mit der privaten Krankenversicherung, fällt oft der Begriff "Anwartschaft". Doch was ist eine Anwartschaft, welche Formen gibt es und wer benötigt eine Anwartschaft ? Das alles erfahrt Ihr in diesem Beitrag.