Erste gemeinsame Wohnung - Was ist mit den Versicherungen?

Für jedes Paar ein wichtiger Schritt ist die erste gemeinsame Wohnung. Dabei gilt: Wer mit seinem Partner zusammenzieht, sollte unbedingt die gemeinsamen Versicherungen prüfen, denn doppelte Versicherungen braucht kein Mensch und die restlichen Verträge müssen eventuell auf die neue Situation angepasst werden.

 

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Hausratversicherung: Nur eine wird benötigt

Macht man sich daran, die erste gemeinsame Wohnung einzurichten, sollte man nicht vergessen, die Versicherungsverträge einem Check-Up zu unterziehen. Zieht ein Paar erstmalig zusammen, benötigt man nur eine Hausratversicherung. Hier sollte man schauen, wer den älteren Vertrag hat - dieser kann bestehen bleiben und sollte auf die neue Größe der Wohnung und dem größeren Hausratmenge angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

 

Privathaftpflicht: Zusammenlegung möglich und sinnvoll

Ähnliches wie für die Hausratversicherung gilt auch für die Privathaftpflichtversicherung. Zwei Verträge braucht man nicht, in den älteren Vertrag kann der Partner mit aufgenommen werden; der jüngere Vertrag wird dann aufgehoben. Da zwei Einzelverträge in der Regel teurer ist, als eine Familienpolice macht es auf jeden Fall Sinn, beide Verträge zusammenzulegen.

 

Rechtsschutzversicherung: Aus zwei mach eins

Gleiches Spiel bei der Rechtsschutzversicherung: Auch hier ist es möglich, den jüngeren Vertrag aufzuheben und in den älteren vertrag des Partners aufgenommen zu werden. Hat einer von beiden bisher keine Rechtsschutzversicherung, kann der Partner in der Regel in den Vertrag mit aufgenommen werden - natürlich gegen Mehrbeitrag.